Endlich Urlaub! Wenn Sie den Chef nicht mit im Gepäck haben wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Als Arbeitnehmer haben Sie in Österreich Anspruch auf 5 Wochen Urlaub im Jahr. Ab dem 26. Anrechenbaren Arbeitsjahr gibt es sogar 6 Wochen Urlaub pro Jahr. Dies gilt für Vollzeit- wie auch für Teilzeitbeschäftigte.

Der Urlaubsanspruch beginnt in den meisten Firmen mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eintreten. Ab dem 7. Monat besteht der volle Urlaubsanspruch. In den Monaten zuvor stehen Ihnen ab 2 Wochen ein Arbeitstag, ab 1 Monat zwei Arbeitstage, ab 2,5 Monate 5 Arbeitstage […] zu.

  • Wann verjährt mein Urlaub?

Der Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Demnach haben Sie 3 Jahre Zeit, um Ihren Urlaub zu verbrauchen.

  • Kann mein Chef mich in den Urlaub schicken bzw. kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Weder Sie noch Ihr Chef können einseitig bestimmen, wann Sie in Urlaub gehen (ausgenommen hiervon sind Betriebsvereinbarungen). Dies erfolgt stets im beiderseitigen Einvernehmen. Ein bereits genehmigter kann nur aus besonders dringenden Gründen seitens des Arbeitgebers wieder gestrichen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ihnen entstandenen Kosten – wie beispielsweise Stornokosten – ersetzen.

  • Mein Chef möchte mir Geld geben damit ich nicht auf Urlaub gehe – zulässig?

Der Urlaub dient der Erholung. Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen statt Urlaub Geld anbieten, so ist dies verboten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde.

  • Muss ich im Urlaub arbeiten?

Da Urlaub der Erholung dient, können Sie es auch ablehnen, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen auch im Urlaub Leistungen zu erbringen.

 

Quelle und weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeiterkammer.at