Im psychosozialen Teil ging es um den Film „Plötzlich Papa“ und damit um das Thema Kuckuckskinder. Wie sieht das das österreichische Recht:

Sobald festgestellt ist, dass der Scheinvater nicht der biologische Vater ist, sind ihm wohl auch nach dem Gesetz alle Rechte verwehrt, zumindest was Obsorge und Alimente betrifft. Da, wie im Film „Plötzlich Papa“, über viele Jahre eine enge Verbindung zwischen dem Kind und dem Scheinvater bestand, ist davon auszugehen, dass dem (Schein)Vater möglicherweise ein Kontakt(Besuchs)recht zugestanden wird, wenn und soweit dies dem Kindeswohl entspricht.

Ob der Scheinvater das Recht zur weiteren Erziehung gegenüber der leiblichen Mutter erhält, ist eher zu bezweifeln, zumal – immer ausgehend von dem Film „Plötzlich Papa“ – sich Kind und Mutter kennen und auch das Kind der Mutter zugewandt scheint. Vor diesem Hintergrund ist es daher unrealistisch, dass der Scheinvater ein Recht auf Obsorge erhält.

Wie sieht es mit allen bisherigen Aufwendungen aus: Der biologische Vater haftet dem Scheinvater für den geleisteten Unterhalt samt Zinsen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der biologische Vater  nur so viel an Alimente zahlen muss, wie er nach seinem Einkommen zahlen hätte müssen. Daher kann es sein, dass der Scheinvater in all den Jahren möglicherweise mehr an Unterhalt gezahlt hat, als er vom biologischen Vater zurück erhält.

In einem „wahren“ Fall, der vor dem Obersten Gerichtshof entschieden wurde, hat der leibliche Vater verlangt, dass die Freude über das Kind insofern anzurechnen sei, als dies die (seine) Rückzahlung gegenüber dem Scheinvater schmälern würde. Hierzu hat der OGH eindeutig festgehalten, dass die „Freuden an einem Kind“ nicht einzubeziehen sind, da auch Großeltern beispielsweise Freude an einem Kind haben, aber dafür nicht zahlen müssen.

Die Mutter des Kindes haftet dem falschen Vater nur dann, wenn sie den Scheinvater des Kindes bewusst irregeführt hat. Bezugnehmend auf den Film „Plötzlich Papa“ bleibt offen, ob die Mutter den Scheinvater vorsätzlich in die irregeführt hat.