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The way to happiness

Steigen Sie ein, die Richtung stimmt…

Heute schon mal darüber nachgedacht….?

Was macht Sie so einzigartig?
Welchen Menschen könnten Sie diese Karte schicken?

Noch einmal hinschauen…

Manchmal passiert es leider, dass wir verletzt werden – bewusst und manchmal auch ganz unbewusst – von unseren Eltern, Geschwistern, Freunden, dem Partner/der Partnerin, ja sogar von Fremden. Die Verletzung sitzt tief, anfangs wie eine Wunde und mit der Zeit wie eine feste Narbe.

Um diese Verletzung zu überwinden, dürfen Sie die Ihnen zugefügte Wunde noch einmal öffnen…Sie müssen nochmals in das Gefühl der Verletzung eintauchen. Nur wenn wir noch einmal das Gefühl durchleben – noch einmal über das alte Schlachtfeld schreiten – können wir die Verletzung lindern.

Schauen Sie nicht weg – schauen Sie sich noch einmal Ihre Verletzung(en) an…ganz egal wie lange die Reise dauert…es zahlt sich jedenfalls aus!

Bauplan des Lebens

Stellen Sie sich doch einmal folgende Fragen:

  • Wer bin ich?
  • Was macht meine Individualität aus?
  • Was bewegt und berührt mich?
  • Wovor habe ich Angst?
  • Was verletzt mich?
  • Wo liegen meine Fähigkeiten und wo meine Grenzen?

Wenn Sie alle diese Fragen sicher beantworten können, haben Sie Ihren persönlichen „Bauplan“ gefunden. Herzlichen Glückwunsch!

Mit diesem Wissen geht vieles einher. Zum Beispiel: die Fähigkeit zu genießen und Erfahrungen zu machen, zu entdecken und zu erforschen und sich auch einmal neu zu erschaffen.

Wer diese Erfahrung gemacht hat, darf sich dankbar und glücklich fühlen. Es ist der größte Schatz des Lebens – sich selbst zu kennen!

Kloster schützt vor Alimenten nicht

Ein Vater eines minderjährigen Kindes, ursprünglich von Beruf Kfz-Werkmeister, trat in ein Kloster ein und folgte seiner Berufung, Mönch zu werden. Mit Eintritt in das Kloster beantragte er die Enthebung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter.

Ob die Klostermauern vor dem weltlichen Recht schützten?

Der Oberste Gerichtshof entschied hierzu wie folgt (OGH 27.09.2017, 1 Ob 155/17a):

Grundsätzlich gilt, dass der Vater Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit einer Änderung seiner Unterhaltspflicht verbunden sind, nur soweit vornehmen darf, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte.

Der Eintritt in ein Kloster ist mit einem Berufswechsel durchaus vergleichbar.

Am 25.05.1898 (!) entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Ordenspriester des Benediktinerordens unfähig zum Eigenerwerb ist und demnach keine Alimente zu zahlen hatte. Im gegenständlichen Fall (also über 100 Jahre später), ging der Vater in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung seiner Berufung als Mönch nach, erzielte damit kein Einkommen und konnte somit seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit wird durch die Verpflichtung eines griechisch-orthodoxen Mönchs zur Zahlung von Unterhalt an sein Kind nicht verletzt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Verpflichtung des Vaters, der seiner religiösen Überzeugung folgend in ein griechisch-orthodoxes Kloster eingetreten ist, im Ergebnis dazu führt, dass er einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen hat, und dies eine Behinderung bei der Wahl oder Ausübung seines Berufs wegen seiner Religionsausübung wäre, findet diese Maßnahme ihre Rechtfertigung durch den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer – und damit im gegenständlichen Fall auch der Tochter.

Der Oberste Gerichtshof sah es demnach als gerechtfertigt an, wen der Gesetzgeber die gesetzlich normierte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind (hier der Tochter) insofern Vorrang vor den religiösen Interessen des Unterhaltspflichtigen (hier des Vaters) einräumt. Demnach musste der Vater dennoch seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter nachkommen.

Siehe auch: iFamZ, Dezember 2017, S. 372.

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