Schlagwort: Obsorge

Kuckuckskinder und wie das finanziell aussieht

Im psychosozialen Teil ging es um den Film „Plötzlich Papa“ und damit um das Thema Kuckuckskinder. Wie sieht das das österreichische Recht:

Sobald festgestellt ist, dass der Scheinvater nicht der biologische Vater ist, sind ihm wohl auch nach dem Gesetz alle Rechte verwehrt, zumindest was Obsorge und Alimente betrifft. Da, wie im Film „Plötzlich Papa“, über viele Jahre eine enge Verbindung zwischen dem Kind und dem Scheinvater bestand, ist davon auszugehen, dass dem (Schein)Vater möglicherweise ein Kontakt(Besuchs)recht zugestanden wird, wenn und soweit dies dem Kindeswohl entspricht.

Ob der Scheinvater das Recht zur weiteren Erziehung gegenüber der leiblichen Mutter erhält, ist eher zu bezweifeln, zumal – immer ausgehend von dem Film „Plötzlich Papa“ – sich Kind und Mutter kennen und auch das Kind der Mutter zugewandt scheint. Vor diesem Hintergrund ist es daher unrealistisch, dass der Scheinvater ein Recht auf Obsorge erhält.

Wie sieht es mit allen bisherigen Aufwendungen aus: Der biologische Vater haftet dem Scheinvater für den geleisteten Unterhalt samt Zinsen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der biologische Vater  nur so viel an Alimente zahlen muss, wie er nach seinem Einkommen zahlen hätte müssen. Daher kann es sein, dass der Scheinvater in all den Jahren möglicherweise mehr an Unterhalt gezahlt hat, als er vom biologischen Vater zurück erhält.

In einem „wahren“ Fall, der vor dem Obersten Gerichtshof entschieden wurde, hat der leibliche Vater verlangt, dass die Freude über das Kind insofern anzurechnen sei, als dies die (seine) Rückzahlung gegenüber dem Scheinvater schmälern würde. Hierzu hat der OGH eindeutig festgehalten, dass die „Freuden an einem Kind“ nicht einzubeziehen sind, da auch Großeltern beispielsweise Freude an einem Kind haben, aber dafür nicht zahlen müssen.

Die Mutter des Kindes haftet dem falschen Vater nur dann, wenn sie den Scheinvater des Kindes bewusst irregeführt hat. Bezugnehmend auf den Film „Plötzlich Papa“ bleibt offen, ob die Mutter den Scheinvater vorsätzlich in die irregeführt hat.

„Zum Kuckuck“ oder „Plötzlich Papa“

Mehr als nur ein Film – eine bitter-süße Geschichte – mit ganz vielen Fragen für die Praxis…

Zuvor eine Kurzfassung: eine Sommerliebe in Südfrankreich zwischen einem einheimischen Skipper Sam und einer englischen Touristin (Kirstin) – man sieht sich „nie“ wieder….. bis, ja bis die Touristin ein Jahr später am Boot auftaucht, und dem sehr überraschten Sam die mittlerweile 3 Monate alter Gloria übergibt und mit dem Taxi verschwindet. Sam reist ihr nach London hinterher, denn er will das Kind nicht behalten, aber er findet die Kindesmutter nicht.

Mit der Hilfe von Bernie schult Sam auf Stuntman um und versucht sein Bestes als alleinerziehender Vater. Gloria entwickelt sich zu einem fröhlichen Mädchen, das – und keiner sagt es ihr – eine schwere Krankheit hat. Nach 8 unbeschwerten Jahren, in denen Sam Gloria sogar mit falschen E-Mails vorspielt, ihre Mutter sei Geheimagentin und überall auf der Welt unterwegs und komme „bald“ nach London, entschließt sich die Mutter wieder aufzutauchen, einschließlich ihres neuen Freundes (gleichzeitig ihr Anwalt). Sie möchte Verpasstes nachholen und baut einen guten Draht zu Gloria auf. Trotzdem: es bleibt nicht ohne Konflikte als sie ihren „Anspruch“ auf das Kind erhebt.

Die Sache geht vor Gericht, denn die Mutter möchte das Sorgerecht und Gloria mit nach New York nehmen, wo sie jetzt lebt. Das Gericht entscheidet – zugunsten des Vaters (unter der Auflage, dass er einen seriöseren Beruf ausübt und Gloria regelmäßiger zur Schule geht). Da spielt die Mutter ihren letzten Trumpf aus – und verlangt einen Vaterschaftstest. Das sehr überraschende Ergebnis: Sam ist nicht der Vater. Gloria ist ein Kuckuckskind. Die Mutter setzt gerichtlich durch, dass sie Gloria nach New York mitnehmen darf, doch im letzten Moment läuft Gloria mit Sam davon und sie verschwinden nach Südfrankreich und verbringen dort einen wundervollen Sommer, an deren Ende Gloria stirbt.

Eine bittersüße Geschichte. Ich habe daraus folgendes gelernt:

  1. Im ganzen Prozess von Trennung, Obsorge, Wohnort wurde nie das Kind gefragt, wie es dem Kind mit der Situation geht, was es eigentlich möchte bzw. wurde zu keinem Zeitpunkt auf das Kindeswohl abgestellt. Das Kind wurde nie angehört, sondern es wurde über das Kind entschieden.
  2. Kinder lieben Mutter und Vater – auch wenn diese einander nicht viel zu sagen haben, sondern sich feindselig gegenüberstehen. Kinder versuchen oft zu integrieren, was schwer zu integrieren ist.
  3. Eltern können sehr besitzergreifend sein – das ist „Mein Kind“.
  4. Menschen können ein Kind liebevoll erziehen, auch wenn es nicht ihr biologisches Kind ist.

Der Film löst natürlich auch viele rechtliche Fragen aus. Wäre das alles so möglich? Wie wäre die Lage von Kuckuckskindern nach dem österreichischen Recht? Diese Fragen werden im rechtlichen Teil des Newsletters beantwortet.

Mit nachdenklichen Grüßen

Natascha Freund