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Die längste Beziehung Ihres Lebens

Wenn es in meinem Newsletter um Beziehungen und Themen, Probleme und mögliche Lösungen geht, dann sind oft Paarbeziehungen im Vordergrund. Heute möchte ich eine andere Beziehung in den Vordergrund stellen – die Geschwisterbeziehung. Der SPIEGEL hat diesem Thema eine Titelstory gewidmet (Nr. 51/2021) unter dem Titel „Gezwister“.

Von dieser Namensgebung fühlt sich eventuell mancher angesprochen. Es geht darum, dass wir zu unseren Geschwistern in der Regel die längste Beziehung führen, die wir haben und dass das, was wir in der Kindheit in dieser Beziehung erleben und erfahren unser Leben prägen kann – nicht nur familiär, sondern auch außerhalb. Die Muster aus der Kindheit – Sie ahnen es schon – übernehmen wir auch hier für unser späteres Leben. Waren wir unter den Geschwistern die ältesten und „führenden“, wird sich das auch später in unseren persönlichen Beziehungen und gegebenenfalls auch im Beruf zeigen. Sind wir die Spätgeborenen, Nachzügler wird sich das, was wir in der Familie in dieser Rolle erfahren auch später in unserem Leben als wichtig erweisen.

Die Geschwisterbeziehung vermittelt uns ganz viel von dem, worauf es im Leben später ankommt – Konkurrenz, Gemeinsamkeit, Nähe, Entfernung, Streit, Versöhnung – und zwar nicht nur im Verhältnis zueinander sondern auch zu den Eltern. Was mich besonders angesprochen hat, war die Analyse, dass jedes Geschwisterkind obwohl es – Patchworkfamilien ausgenommen – die gleichen Eltern hat, doch ganz unterschiedliche Eltern erlebt.

Inzwischen hat sich an mehreren Lehrstühlen eine Geschwisterforschung etabliert. Dabei gibt es mehrere spannende Fragen zu untersuchen, z.B. (1) wer nimmt in der Geschwisterbeziehung welche Rolle ein? (2) Wo halten Geschwister zusammen und wo sind sie Rivalen – zB um die Liebe der Eltern? (3) Wie erfahren, lernen und leben Geschwister Gerechtigkeit? (4) wann und wie erfolgen Kontaktabbrüche und wie kann der Weg zurück (wenn gewollt) gelingen?

Besonders beeindruckt hat mich die Geschichte von 2 Brüdern und einer Schwester, die in ihrer Jugend von den Eltern manipuliert, bestraft und gegeneinander ausgespielt wurden. Die Kälte und Berechnung der Eltern waren verstörend, trieb einen Keil zwischen die Kinder. Das hat letzten Endes dazu geführt, dass die Geschwister keine vertrauensvolle Beziehung zueinander aufbauen konnten und erst als Erwachsene nach dem Tod der Eltern ganz vorsichtige Schritte aufeinander zugehen konnten.

Im positiven Sinne berührend war die Geschichte einer Frau, die mit einem älteren Bruder den Vater und mit 2 jüngeren Schwestern die Mutter „teilt“. Sie hat alle Menschen in ihr Leben integriert und würde die Halbgeschwister nie als etwas anderes ansehen als ihre Kernfamilie.

Gerade die letzte Geschichte zeigt, wie sehr sich Patchwork in unserer Gesellschaft ausgebreitet hat und wie wichtig auch und gerade in Patchworkfamilien gute Beziehungen sind.

Was alle Geschichten eint ist, dass es Brüche und herausfordernde Situationen gibt, die hin und wieder auch externe Unterstützung sinnvoll erscheinen lässt.

 

„Die Verbindung, die Ihre wahre Familie verbindet, ist nicht eine Verbindung von Blut, sondern von Respekt und Freude im Leben des anderen.“

Richard Bach (US-amerikanischer Schriftsteller)

 

 

Väterkarenz und die Folgen für die Partnerschaft

Ende Juli 2018 erschien im Standard ein Artikel zum Thema „Wie es die Männer mit der Karenz halten“. Thematisiert wurde darin, wie die österreichischen Männer und Familienväter die Möglichkeit zur Karenz nutzen.

Fakt ist, dass Männer seit 1990 die gesetzliche Möglichkeit zur Väterkarenz haben, und seit 2004 sogar einen Rechtsanspruch darauf.

Fakt ist aber auch, dass laut Familienministerium derzeit fast ein Fünftel der Väter Kinderbetreuungsgeld bezieht. Das ist wenig und dazu kommt, dass, wer sich für Väterkarenz entscheidet, es meist nur kurz macht, in der Regel kaum länger als 2 Monate.

An der Oberfläche sieht es gut aus, viele Männer bekennen sich zum Vater-Sein und involvieren sich, aber in der Praxis sprechen dann doch viele Gründe dafür, das traditionelle Bild der Rollenverteilung zu wählen, weil z.B. in ländlichen Gebieten die Betreuung für unter 3jährige kaum verfügbar ist oder weil es in den Betrieben weder Erfahrungen mit Väterkarenz gibt noch eine „Akzeptanz“ dafür, dass Vater und Mutter das Kind gemeinsam betreuen und auch beide (aber nicht in Vollzeit) arbeiten gehen.

Väterkarenz ist – so ein Glaubenssatz – schlecht für die Karriere (der Männer). Man kann aber auch fragen – was bewirkt die ungenutzte Väterkarenz für die Partnerschaft?

An dieser Stelle habe ich schon häufig darüber geschrieben, dass Paare mit kleinen Kindern das Risiko eingehen, sich stark auf die Elternebene zu konzentrieren und die Paarebene zu reduzieren. Damit einher geht der Verlust an gemeinsamer Zeit, weil ein starker Fokus auf Kind und Karriere, aber eben nicht auf das Miteinander gelegt wird. Die ungenutzte Väterkarenz verstärkt das noch. Die Mütter bleiben in der traditionellen Rolle, die Väter versuchen als Familienernährer und als Vater zu agieren – aber auch als Partner?

In meiner Praxis habe ich schon viele Fälle gesehen, in denen dieses Ungleichgewicht der Kinderbetreuung auch ein Ungleichgewicht in der Partnerschaft zur Folge hatte. In weiterer Folge gab es den Fokus auf seine Karriere und ihre Erziehungsarbeit – und dann hatten sich beide auseinandergelebt, weil die Paarebene verloren gegangen war.

Wäre es da nicht besser, wenn die Chance besteht, sich gemeinsam gleichwertig um das Kind, um die Erhaltung der Familie aber auch umeinander zu kümmern? Wäre es nicht schön, wenn auch mal die Väter die Betreuung zu Hause übernehmen und die Mama fragen, wie der Tag war, wenn diese nach Hause kommt?

Mit dem Modell der Väterkarenz gibt es die Chance auf eine gleichwertige und gleichberechtigte Involvierung von Frau und Mann in alle Aspekte des Familienlebens – zu Hause, bei der Arbeit und in der Partnerschaft. Ein Gleichgewicht ist auch für das Elternpaar als 2er-Gespann eine gute Sache.

Rechtliche Auswirkungen der Heirat − Pflichten in der Ehe

Durch eine Heirat entstehen besondere Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, die in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften nicht bestehen.

Unter anderem entstehen die Verpflichtungen

  • zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen,
  • zur Treue,
  • zur „anständigen Begegnung“ und
  • zur Leistung von gegenseitigem Beistand.

Grundsätzlich mischt sich der Staat nicht in diese privaten Angelegenheiten ein. Daher können diese Verpflichtungen prinzipiell nicht vor Gericht eingeklagt werden. Die Verletzung dieser Pflichten kann aber als Scheidungsgrund relevant sein. Im Falle einer strittigen Scheidung kann es bei der Frage nach dem Verschulden eine Rolle spielen, ob ein Ehegatte diese „Verpflichtungen“ erfüllt hat oder nicht.

Bei einer Heirat gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, einen Doppelnamen anzunehmen oder getrennte Familiennamen beizubehalten. Vor der standesamtlichen Trauung ist bekanntzugeben, welchen Familiennamen die Kinder, welche in einer Ehe geboren werden, haben sollen. Auch hier besteht seit 2013 die Möglichkeit eines Doppelnamens.

Die Frage nach dem Recht auf Unterhalt stellt sich auch in aufrechter Ehe, nicht nur wie oft vermutet im Falle eine Trennung.

Ein Ehegatte muss grundsätzlich im Erwerb des anderen mitwirken, wenn

  • es zumutbar ist,
  • es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist und
  • sie nichts anderes vereinbart haben.

Wirkt ein Ehegatte im Erwerb der/des anderen mit, hat sie/er allerdings Anspruch auf angemessene Abgeltung ihrer/seiner Mitwirkung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Art und Dauer der Leistungen. Die gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten, besonders auch die gewährten Unterhaltsleistungen, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der Grundsatz der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte das vor und während der Ehe erworbene Eigentum behält. Wer von diesem Grundsatz abgehen möchte, kann dies in Form eines notariatspflichtigen Ehevertrages machen.

Für Kinder, die in der Ehe geboren werden, gilt grundsätzlich, dass beide Elternteile „gemeinsame“ Obsorge haben. Solange die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, gibt es keinen monetären Unterhaltsanspruch.

Quelle: www.help.gv.at

Meine Mutter sagt,…

Meine Mutter sagt, dass es früher auch ein paar normale Papas gab. Die kamen nach Hause, guckten Fernsehen und tranken Bier. Solche Väter gibt es, glaub‘ ich, nicht mehr.

Du kannst zum Beispiel einen Vater haben,

der nicht dein Vater ist.

Oder einen Vater, der zwar dein Vater ist, aber woanders wohnt.

Oder einen Vater, den es zwar gibt, aber du hast keine Ahnung wo.

Oder einen Vater, den du nicht kennst.

Oder einen Vater, den du zwar kennst, zu dem du aber nicht Papa sagst, weil du zu dem Mann deiner Mutter Papa sagst.

Oder einen Vater, zu dem Papa sagst, obwohl er nicht der Mann deiner Mutter ist.

Oder einen Vater, von dem du weißt, wo er ist, zu dem aber nicht hindarfst…

(Kuijer 2006)

Patchworkfamilie zwischen praktischem Leben und verstaubtem Recht

In Deutschland brachte es vor einigen Tagen folgende Geschichte im Zwischenraum von Recht, Psychologie und Patchwork auf die Titelseite der Süddeutschen Zeitung…

Ein Ehepaar…glücklich…mit zwei kleinen Kindern. Plötzlich verstirbt der Mann bei einem Unfall. Ein paar Jahre später lernt die Witwe einen neuen Partner kennen und lieben, der auch von den zwei (Bonus)Kindern als (Bonus-)Vater akzeptiert wird. Die Familie lebt glücklich und das unverheiratet Paar bekommt ein weiteres gemeinsames Kind.

Alles verläuft gut bis das Paar die Adoption der Kinder aus der ersten Ehe durch den Mann beantragt…der Antrag wird abgelehnt und selbst durch alle Instanzen hindurch gelingt es nicht, die Richter vom Gegenteil zu überzeugen. Nach deutschen Recht darf eine Adoption der Kinder aus früheren Beziehungen durch den neuen Partner nur erfolgen, wenn der neue Partner / die neue Partnerin mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Begründet wird dies (im deutschen Recht) mit der Stabilität der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens und den Vorteilen, die diese Stabilität der Beziehung der Erwachsenen für die Kindesentwicklung hat.

Im Rahmen der Verfahren sind auch Psychologen befragt worden sowie Kinderschutzverbände, die der Frage nachgingen: sind Kinder bei Erwachsenen stabiler und „besser“ aufgehoben, wenn diese miteinander verheiratet sind. Die Antwort war überwiegend: dafür gibt es keinen Beweis. Ganz ehrlich, meinen Sie, dass Kinder immer wissen, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht? Gibt es emotional einen Unterschied zwischen einem Paar, wenn es „nur“ zusammenlebt und/oder miteinander verheiratet ist? Ist es nicht vielmehr so, dass die Grundvoraussetzung ist, dass ein respektvoller und liebevoller Umgang miteinander besteht – unabhängig ob mit oder ohne Trauschein?

Tatsache ist, dass nahezu 50 % der Ehen geschieden werden und von der verbleibenden Hälfte wissen wir nicht viel Genaues, nur, dass vermutlich auch nicht immer eitel Sonnenschein herrscht. Man geht davon aus, dass 25 % aller Ehen kein gutes Umfeld für Kinder bieten – also nach dem Gesetz zwar „stabil“ sind, weil ein Trauschein vorhanden ist, aber den Kindern mitunter nicht genug von dem geben, was diese an elterlicher Zuwendung brauchen, weil Konflikte zwischen den Erwachsenen im Vordergrund stehen und daher auch die Konzentration der Erwachsenen hierauf mehr liegt. Was das Konfliktpotential betrifft, liegt hier meiner Erfahrung nach kein Unterschied darin, ob das Paar miteinander verheiratet ist oder nicht.

Im vorliegenden Fall kommt zudem hinzu, dass das Paar auch ein gemeinsames Kind hat. Wieviel Stabilität braucht es da noch? Ist der Trauschein tatsächlich spürbar? Heißt das, dass Kinder von geschiedenen Eltern immer in Unstabilität leben? Fein, dass die derzeit häufigste Familienform die Patchworkfamilie (in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen) darstellt…

Mit diesen überspitzten Ausführungen hinterfrage ich die gesetzlichen Regelungen vor dem Hintergrund der Praxis vieler Patchworkfamilien. Zum Glück wäre dieser Fall nach österreichischem Recht anders zu lösen…siehe hierzu Adoption in Österreich

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