Schlagwort: Patchworkfamilie

Cleopatra mal aus einer anderen Sicht

Von Zeit zu Zeit mache ich Vertretungen für Unternehmer im Netzwerk BNI (Business Network International), bei dem sich Einzel- und Kleinunternehmen gegenseitig mit Kontakten helfen. Dazu trifft man sich jede Woche (zurzeit online), stellt seinen Beruf 60 Sekunden lang vor und tauscht sich aus.

Manchmal soll man ein bestimmtes Motto in die Präsentation einbauen, so war das Motto heute „Cleopatra“. Daraufhin habe ich mir die Geschichte von Cleopatra angesehen und festgestellt, wie spannend diese aus Sicht des Familienrechts* und auch der seelischen Herausforderungen war.

Cleopatra – korrekt Kleopatra VII. Philopator, wurde 60 v. Chr. in Alexandria geboren und ist am 12. August 30 v. Chr. verstorben.

Gemäß dem Testament des Vaters bestieg Cleopatra gemeinsam mit ihrem Bruder den Thron. Das Geschwisterpaar ging nach diesem letzten Willen auch eine „Geschwisterehe“ ein, was ptolemäischer Tradition entsprach.

  • => Testamentarisch könnte man dies heute wohl nicht festlegen
  • => Der Rechtsakt der Ehe wäre ebenso unmöglich, denn diesem liegt ein Eheverbot nach EheG zugrunde

Cleopatra floh eingewickelt in einem Teppich zu Cäsar

  • => Hierbei handelt es sich wohl um ein „böswilliges Verlassen“ – ein Scheidungsgrund

und führte mit ihm eine Beziehung

  • => „Ehebruch“ – ein weiterer Scheidungsgrund

Aus dieser Liebesbeziehung ging ein Sohn hervor, dessen Vaterschaft jedoch nie so genau geklärt wurde

  • => Heute gilt in Österreich, dass dies der Sohn des Bruders wäre, eine offizielle Scheidung ist nicht erfolgt

Cleopatra hatte auch aus anderen Beziehungen Kinder, war also eine echte Patchworkerin

  • => Hier stellen sich eine Reihe von Fragen in Bezug auf Obsorge und Unterhalt

Ungeklärt ist, ob sie ihren Bruder und Ehemann ermorden ließ

  • => Das wäre wohl nach Strafrecht zu prüfen

Es zeigt sich auch, dass Cleopatra mit vielen starken Männern und Herrschern umgehen und kommunizieren musste. Das scheint nicht immer so einfach zu gewesen zu sein. Vielleicht hätte ihr ein bisschen Coaching geholfen?

  • Wie muss es wohl sein, mit einem Mann verheiratet zu sein, den man gar nicht heiraten wollte?
  • Wie muss es wohl sein, sich vom Ehemann wegzuschleichen, eine Affäre zu beginnen, die auch nicht lange hielt?
  • Wie muss es sein, in einer Patchworkfamilie zu leben?
  • Wie muss es sein, scheinbar keine Unterstützung zu bekommen?

Geschichten aus der Vergangenheit im heutigen Licht zu betrachten ist interessant und man kann daraus eine Menge lernen. Und man sieht: auch die heutigen Themen waren im Altertum sehr relevant, die Methoden damals aber andere….

 

*Die Angaben hierzu stellen keine Rechtsberatung dar; diese ist ausschließlich eingetragenen Rechtsanwälten vorbehalten. Gerne kann ich Ihnen Rechtsanwälte, mit denen ich gerne zusammenarbeite, empfehlen.

Meine Mutter sagt,…

Meine Mutter sagt, dass es früher auch ein paar normale Papas gab. Die kamen nach Hause, guckten Fernsehen und tranken Bier. Solche Väter gibt es, glaub‘ ich, nicht mehr.

Du kannst zum Beispiel einen Vater haben,

der nicht dein Vater ist.

Oder einen Vater, der zwar dein Vater ist, aber woanders wohnt.

Oder einen Vater, den es zwar gibt, aber du hast keine Ahnung wo.

Oder einen Vater, den du nicht kennst.

Oder einen Vater, den du zwar kennst, zu dem du aber nicht Papa sagst, weil du zu dem Mann deiner Mutter Papa sagst.

Oder einen Vater, zu dem Papa sagst, obwohl er nicht der Mann deiner Mutter ist.

Oder einen Vater, von dem du weißt, wo er ist, zu dem aber nicht hindarfst…

(Kuijer 2006)

Adoption in Österreich

Grundsätzlich werden in Österreich 3 Arten von Adoption unterschieden:

Inkognitoadoption (die leiblichen Eltern erfahren weder Name noch Adresse der Adoptiveltern), offene Adoption (die leiblichen Eltern wissen, wo sich ihr Kind befindet und können Kontakt sowohl zu dem Kind als auch zu den Adoptiveltern aufbauen) sowie halb offene Adoption (Eltern wissen zwar nicht wo ihr Kind ist, können aber über Behörden zu den Adoptiveltern Kontakt aufnehmen und auch das Kind treffen) unterschieden.

Es obliegt stets der Mutter welche Form der Adoption gewählt wird.

In Österreich ist auch eine sogenannte „Stiefkindadoption“ möglich. Die Stiefkindadoption ist die Adoption eines Kindes durch die Partnerin/den Partner des leiblichen Elternteils (z.B. die Adoption des Stiefsohnes durch den Stiefvater). Das Paar muss nicht miteinander verheiratet sein.

Seit 1. August 2013 ist die Stiefkindadoption auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich.

Eine Stiefkindadoption ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn beide leiblichen Elternteile zustimmen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Gericht die Zustimmung ersetzt, wenn es keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung gibt.

Mit der Adoption tritt der adoptierende Stiefelternteil rechtlich an die Stelle des entsprechenden leiblichen Elternteils. Von diesem Zeitpunkt an hat das adoptierte Stiefkind also einen Unterhaltspruch und ein Erbrecht gegenüber dem adoptierenden Stiefelternteil.

Für eine Adoption bedarf es immer eines gerichtlichen Bewilligungsverfahren. Im Vordergrund und damit unbedingte Voraussetzung für die Bewilligung der Adoption ist das Kindeswohl. Das heißt, dass zwischen den Annehmenden und dem Adoptivkind eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung hergestellt werden soll bzw. bereits besteht. Der Adoptierende muss mindestens 25 Jahre alt sein; es gibt aber kein gesetzlich festgelegtes Höchstalter.

Ab dem 14. Geburtstag des Kindes ist eine Adoption nur mit dessen Zustimmung möglich. Ab dem fünften Geburtstag hat das Kind ein Recht darauf, vom Gericht angehört zu werden, außer es hat bereits seit diesem Zeitpunkt bei der adoptierenden Person gelebt.

Quelle: www.help.gv.at

Patchworkfamilie zwischen praktischem Leben und verstaubtem Recht

In Deutschland brachte es vor einigen Tagen folgende Geschichte im Zwischenraum von Recht, Psychologie und Patchwork auf die Titelseite der Süddeutschen Zeitung…

Ein Ehepaar…glücklich…mit zwei kleinen Kindern. Plötzlich verstirbt der Mann bei einem Unfall. Ein paar Jahre später lernt die Witwe einen neuen Partner kennen und lieben, der auch von den zwei (Bonus)Kindern als (Bonus-)Vater akzeptiert wird. Die Familie lebt glücklich und das unverheiratet Paar bekommt ein weiteres gemeinsames Kind.

Alles verläuft gut bis das Paar die Adoption der Kinder aus der ersten Ehe durch den Mann beantragt…der Antrag wird abgelehnt und selbst durch alle Instanzen hindurch gelingt es nicht, die Richter vom Gegenteil zu überzeugen. Nach deutschen Recht darf eine Adoption der Kinder aus früheren Beziehungen durch den neuen Partner nur erfolgen, wenn der neue Partner / die neue Partnerin mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist. Begründet wird dies (im deutschen Recht) mit der Stabilität der Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens und den Vorteilen, die diese Stabilität der Beziehung der Erwachsenen für die Kindesentwicklung hat.

Im Rahmen der Verfahren sind auch Psychologen befragt worden sowie Kinderschutzverbände, die der Frage nachgingen: sind Kinder bei Erwachsenen stabiler und „besser“ aufgehoben, wenn diese miteinander verheiratet sind. Die Antwort war überwiegend: dafür gibt es keinen Beweis. Ganz ehrlich, meinen Sie, dass Kinder immer wissen, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht? Gibt es emotional einen Unterschied zwischen einem Paar, wenn es „nur“ zusammenlebt und/oder miteinander verheiratet ist? Ist es nicht vielmehr so, dass die Grundvoraussetzung ist, dass ein respektvoller und liebevoller Umgang miteinander besteht – unabhängig ob mit oder ohne Trauschein?

Tatsache ist, dass nahezu 50 % der Ehen geschieden werden und von der verbleibenden Hälfte wissen wir nicht viel Genaues, nur, dass vermutlich auch nicht immer eitel Sonnenschein herrscht. Man geht davon aus, dass 25 % aller Ehen kein gutes Umfeld für Kinder bieten – also nach dem Gesetz zwar „stabil“ sind, weil ein Trauschein vorhanden ist, aber den Kindern mitunter nicht genug von dem geben, was diese an elterlicher Zuwendung brauchen, weil Konflikte zwischen den Erwachsenen im Vordergrund stehen und daher auch die Konzentration der Erwachsenen hierauf mehr liegt. Was das Konfliktpotential betrifft, liegt hier meiner Erfahrung nach kein Unterschied darin, ob das Paar miteinander verheiratet ist oder nicht.

Im vorliegenden Fall kommt zudem hinzu, dass das Paar auch ein gemeinsames Kind hat. Wieviel Stabilität braucht es da noch? Ist der Trauschein tatsächlich spürbar? Heißt das, dass Kinder von geschiedenen Eltern immer in Unstabilität leben? Fein, dass die derzeit häufigste Familienform die Patchworkfamilie (in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen) darstellt…

Mit diesen überspitzten Ausführungen hinterfrage ich die gesetzlichen Regelungen vor dem Hintergrund der Praxis vieler Patchworkfamilien. Zum Glück wäre dieser Fall nach österreichischem Recht anders zu lösen…siehe hierzu Adoption in Österreich

Ich mag dich – darf ich Mama/Papa zu dir sagen?

Eine geschiedene Mutter mit einem achtjährigen Kind findet einen neuen Partner. Das Kind versteht sich mit dem neuen Partner gut und obwohl es auch zu seinem leiblichen Vater einen guten Kontakt pflegt, nennt er das neue Familienmitglied „Papa“. Bekannte und Verwandte sind schockiert, wie kann das Kind zu diesem Mann nur Papa sagen, wenn er es nicht ist. Das müsse man ihm doch untersagen. Die kleine Patchworkfamilie ist verunsichert – soll man dem Kind verbieten den Partner der Mutter „Papa“ zu nennen, es ist doch „nur“ der Stiefvater…

Meine Meinung: Wenn es für Sie in Ordnung ist, dass das Kind Ihren Partner mit „Papa“ anspricht, überlassenen Sie dem Kind, wie es den Partner anspricht. Warum wollen Sie dem Kind ein angenehmes Gefühl, das es offensichtlich hat, verbieten, indem Sie ihm vorschreiben, wie es den Partner anzusprechen hat?