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Ist Online alles erlaubt?

Geht eine Partnerschaft zu Ende, dann liegt dem oft ein Streit zu Grunde. Und einige Menschen haben mit dem Ende der Partnerschaft die Kommunikation darüber nicht abgeschlossen, insbesondere wenn es um gemeinsame Kinder geht. Das, was sie dem (Ex-)Partner sagen möchten, sagen oder schreiben sie dann oft ins Internet, und dabei geht es nicht immer freundlich zu. Ein aktueller Fall belegt dies:

Der Streit zweier Ex-Partner um Obsorge und Kontaktrecht für ihre drei Kinder ist kürzlich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gegangen: Denn die Mutter veröffentlichte auf ihrem öffentlich einsehbaren Facebook-Konto ein Posting, in dem sie ihren Ex unter anderem beschuldigte, ihr die Kinder zu entfremden. Ihrem Ex-Mann unterstellte sie „negative Motivation“. Darunter schrieben Nutzer negative Kommentare über den Vater und seine Eltern.

Der Vater behauptete eine Verletzung seiner Privatsphäre und des Rechts auf Familienleben. Die Mutter argumentierte mit ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Der OGH gab dem Vater recht: Der Frau ginge es nur darum, Stimmung gegen Ex und Pflegschaftsgericht zu machen. Ihre Angriffe seien nicht geeignet, ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem leiste sie keinen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Die Frau muss Posting und Kommentare löschen.

Der Mann hat diese Entscheidung mit einem Antrag gemäß § 382g Exekutionsordnung eine sogenannte „Stalking“-Einstweilige-Verfügung (EV) durchgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass eine „Stalking“-EV ein zielführendes Verfahren sein kann, um sich gegen unliebsame Postings und Kommentare im Netz zur Wehr zu setzen.

Bei der „Stalking“-EV erlässt das Bezirksgericht auf Antrag eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor einem Eingriff in die Privatsphäre. Das Gericht kann zum Beispiel die Verbreitung personenbezogener Daten verbieten. Alternativ dazu kommt ein Vorgehen gemäß der „Hass im Netz“ Regeln in Betracht: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen, die die Menschenwürde berühren, kann beim Bezirksgericht die Löschung beantragt werden, und zwar ohne vorangehende Verhandlung. Als dritte Möglichkeit steht Betroffenen das Kommunikationsplattformen-Gesetz zur Verfügung. Hat eine Plattform mehr als 100.000 Nutzer und erzielt einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro, dann muss der Betreiber ein schnelles Verfahren einrichten, wo strafrechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Ist das Posting „offensichtlich rechtswidrig“, ist binnen 24 Stunden zu löschen. Braucht es eine Prüfung, hat der Betreiber sieben Tage Zeit.

Wer allerdings seine Kommunikation und Streitigkeiten nicht öffentlich über soziale Medien austragen möchte, der kann auch eine psychotherapeutische Begleitung, ein Coaching oder eine Familienberatung in Erwägung ziehen. Auch wenn man kein Paar mehr ist, auf der Elternebene bleibt man verbunden und vielleicht vermeidet man, dass die Kinder mitlesen können, welche „Freundlichkeiten“ man über das Internet austauscht.

Quelle: apa.at

Irvin D. Yalom

Heute möchte ich Ihnen eine wahre Geschichte anbieten, die mich sehr berührt hat:

Kennen Sie vielleicht eines oder mehrere der folgenden Werke?

  • Und Nietzsche weinte
  • Die rote Couch
  • Liebe, Hoffnung, Psychotherapie
  • Wie man wird, was man ist: Memoiren eines Psychotherapeuten

Es ist eine kleine Auswahl der Bücher von Irvin D. Yalom, einem der Mitbegründer der existentiellen Psychotherapie. Vor kurzem ist sein neuestes Buch erschienen – es heißt „Unzertrennlich: Über den Tod und das Leben“. So weit, so gut. Dass Psychotherapeuten auch im hohen Alter (Yalom wird im Juni 90 Jahre alt) Bücher schreiben, ist nichts Außergewöhnliches und auch die Auseinandersetzung mit dem Tod ist ein wichtiges und häufiges Thema in diesem Bereich.

Was das Buch so berührend und reizvoll-ungewöhnlich macht ist, dass er es mit seiner Frau gemeinsam geschrieben hat und sie dieses Projekt gemeinsam begonnen haben, als beide wussten, dass sie sterben wird, bevor das Werk vollendet sein wird. So kam es dann auch und Yalom musste oder durfte, je nachdem wie man es sehen mag, das Buch alleine zu Ende schreiben.

Seine Frau Marilyn, eine hoch angesehene Wissenschaftlerin in Bereich der Geschlechterforschung, schlug ihrem Mann nach fast 65 Jahren Ehe vor, dieses Experiment – wissend um ihre Krankheit – zu wagen, abwechselnd ein Kapitel zu schreiben über das Zusammensein und auch das nahende Ende des gemeinsamen Weges. Entstanden ist ein Buch mit Überlegungen eines Paares, das über 65 Jahre verheiratet ist / war und Einblick gibt in die Denkweisen von zwei Menschen, die sich darauf vorbereiten, dass der Tod sie scheidet. Beschrieben werden die Gedanken und Gefühle, die jeder zunächst in den eigenen Kapiteln ausdrückt mit dem Fokus auf das, was sie bewegt – Marilyn mit den Gedanken bei Therapien und den Weg in den Tod durch begleiteten Suizid; Irvin in Überlegungen zu seiner Kraft, seine Frau vom Sterben abzuhalten, aber auch mit kritischen Gedanken zu seiner Arbeit, weil er zum ersten Mal in der Trauer das empfindet, was seine Klienten z.B. in der Gruppentherapie von Todkranken empfinden, die er betreut, ohne zu wissen, wie tief diese Empfindungen sind, wenn sie einen selbst betreffen.

Als seine Frau im Herbst 2019 stirbt, setzt Yalom das Schreiben fort und vollendet das Buch. In der Buchbesprechung im Spiegel (Nr. 19/2021) gibt es dafür ein besonders schönes Schlusswort: „Aus seiner jahrzehntelangen Arbeit weiß er, dass ein Leben, in dem man viele Lebenswünsche verwirklichen konnte, hilft, dem Tod friedlicher zu begegnen. Er weiß, dass eine gute Ehe dem Partner, der zurückbleibt, das Loslassen einfacher macht. Trotz alledem träumt Irvin Yalom davon, in einem Sarg mit seiner Frau Marilyn zu liegen.“

Wenn ich das lese, dann denke ich an manche Paare, die ich in meiner Praxis begleiten darf und die den gemeinsamen Weg suchen, um ihn zu gehen. Und ich glaube, in der Realisierung der Lebenswünsche in Gesundheit, Liebe und Harmonie liegt einer der Schlüssel für eine glückliche gemeinsame Zeit im Alter.

LOSLASSEN – Interview in der WIENERIN 02/2020

LOSLASSEN ist und bleibt ein aktuelles Thema. Lesen Sie mehr dazu in der WIENERIN 02/2020, für die ich auch interviewt worden bin.

Nachstehend ein Auszug:

nen Person oder der Umgebung sind in einem solchen Denkschema unvermeidbar. Kein Wunder, dass einem Loslassen und etwas Leichtigkeit unter diesen Umständen schwer fallen. Doch was bedeutet Loslassen überhaupt? Muss einem alles plötzlich egal werden? Muss man komplett resignieren und alles aufgeben? Ganz im Gegenteil, sagt Natascha Freund (copala.at). Sie ist psychologische Beraterin und veranstaltet Workshops zu genau diesem Thema. Während der Perfektionismus etwas Zwanghaftes habe, sei das Loslassen ein bewusster Prozess: „Loslassen ist ein Ausdruck eines freien Willens“, so Freund. Der Weg zu diesem freien Willen besteht aus vielen kleinen Schritten und bewussten Veränderungen. Wichtig sei es

Spruch der Woche (KW 44)

Der eine Tag im Leben, der alles verändern kann, beginnt jeden Tag neu…

Verzeihen ist die größte Heilung

Wenn ein Stammesmitglied der Babemba aus Südafrika ungerecht gewesen ist oder unverantwortlich gehandelt hat, wird er in die Dorfmitte gebracht, aber nicht daran gehindert wegzulaufen. Dann versammeln sich die Bewohner des Dorfes und jeder einzelne erinnert den „Angeklagten“ was er , nämlich der Angeklagte Gutes im Leben gemacht hat…soweit ein Auszug aus einer Metapher.

Wenn wir jemand anderen anklagen, verurteilen, was er/sie einem angetan hat, wäre es nicht einen Versuch wert auch auf die positiven Dinge zu schauen, die wir mit diesem Menschen erlebt haben? Wünschen wir uns nicht selbst auch, wenn wir der/die „Angeklagte“ sind, Vergebung und damit wieder Integration?

Durch Verzeihen wird die Möglichkeit gegeben, die Vergangenheit zum einen und auch die Angst vor der Zukunft zum anderen loszulassen.

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