Es gibt ein allgemeines Kontaktverbot, doch bezieht sich dies nicht zwingend auf das Kontaktrecht zwischen (getrennt lebenden) Eltern und deren Kinder.

Soweit Kontakte zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil gerichtlich festgelegt sind, gelten diese weiter. Soweit das Kindeswohl eine Änderung erfordert, sind die Eltern (wie bisher auch) aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann (wie bisher auch) das Gericht angerufen werden. Die Gerichte führen aber nur eine Art Notbetrieb und so können mündliche Verhandlungen nur ausnahmsweise durchgeführt werden.

Wie so oft ist auch oder insbesondere in der gegenwärtigen Pandemie-Zeit der Einzelfall entscheidend:

  • Wie regelmäßig bzw. in welchen Abständen waren die Kontakte bisher?
  • Gibt es altersgerechte Alternativen zu einem Treffen?
  • Lebt im Haushalt der Eltern eine Person, die einer Risikogruppe angehört?
  • Gehört das Kind selbst einer Risikogruppe an?
  • Wurde für den (überwiegend) betreuenden Elternteil oder einer in diesem Haushalt lebenden Person Quarantäne angeordnet?
  • Ist zwischen den Wohnorten der Eltern eine Staatsgrenze mit daraus resultierenden Problemen beim Grenzübertritt (soweit überhaupt möglich und zulässig)?

Die Liste ließe sich endlos lange führen und bringt zum Ausdruck, dass die Frage nach der möglichen Ausübung des Kontaktrechts tatsächlich in jedem einzelnen Fall zu klären ist. Es gibt wohl ähnlich gelagerte Fälle, aber dennoch wahrscheinlich immer noch die eine oder andere Unterscheidung. Allgemein gilt jedoch, dass das Kontaktrecht nur in Ausnahmefällen ausgesetzt werden darf. Den Kontakt abzusagen mit der Begründung wegen „Corona“ wäre vermutlich unzulässig, wenn es nicht weitere Gründe gibt. Denke Sie daran, dass es auch vielleicht andere „Kanäle“ gibt, um mit Ihrem Kind in Kontakt zu bleiben – Skype, FaceTime, SMS, WhatsApp oder das gute „alte“ Telefon.

Es ist eine allgemeine Ausnahmesituation und das gilt auch für das Familienrecht.

Keine einfache Aufgabe in dieser Zeit und noch dazu vor Ostern. Aber der Osterhase hat eben auch Husten und kommt daher ein paar Wochen später…

Quelle: www.ziff.at