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Kuckuckskinder und wie das finanziell aussieht

Im psychosozialen Teil ging es um den Film „Plötzlich Papa“ und damit um das Thema Kuckuckskinder. Wie sieht das das österreichische Recht:

Sobald festgestellt ist, dass der Scheinvater nicht der biologische Vater ist, sind ihm wohl auch nach dem Gesetz alle Rechte verwehrt, zumindest was Obsorge und Alimente betrifft. Da, wie im Film „Plötzlich Papa“, über viele Jahre eine enge Verbindung zwischen dem Kind und dem Scheinvater bestand, ist davon auszugehen, dass dem (Schein)Vater möglicherweise ein Kontakt(Besuchs)recht zugestanden wird, wenn und soweit dies dem Kindeswohl entspricht.

Ob der Scheinvater das Recht zur weiteren Erziehung gegenüber der leiblichen Mutter erhält, ist eher zu bezweifeln, zumal – immer ausgehend von dem Film „Plötzlich Papa“ – sich Kind und Mutter kennen und auch das Kind der Mutter zugewandt scheint. Vor diesem Hintergrund ist es daher unrealistisch, dass der Scheinvater ein Recht auf Obsorge erhält.

Wie sieht es mit allen bisherigen Aufwendungen aus: Der biologische Vater haftet dem Scheinvater für den geleisteten Unterhalt samt Zinsen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der biologische Vater  nur so viel an Alimente zahlen muss, wie er nach seinem Einkommen zahlen hätte müssen. Daher kann es sein, dass der Scheinvater in all den Jahren möglicherweise mehr an Unterhalt gezahlt hat, als er vom biologischen Vater zurück erhält.

In einem „wahren“ Fall, der vor dem Obersten Gerichtshof entschieden wurde, hat der leibliche Vater verlangt, dass die Freude über das Kind insofern anzurechnen sei, als dies die (seine) Rückzahlung gegenüber dem Scheinvater schmälern würde. Hierzu hat der OGH eindeutig festgehalten, dass die „Freuden an einem Kind“ nicht einzubeziehen sind, da auch Großeltern beispielsweise Freude an einem Kind haben, aber dafür nicht zahlen müssen.

Die Mutter des Kindes haftet dem falschen Vater nur dann, wenn sie den Scheinvater des Kindes bewusst irregeführt hat. Bezugnehmend auf den Film „Plötzlich Papa“ bleibt offen, ob die Mutter den Scheinvater vorsätzlich in die irregeführt hat.

„Zum Kuckuck“ oder „Plötzlich Papa“

Mehr als nur ein Film – eine bitter-süße Geschichte – mit ganz vielen Fragen für die Praxis…

Zuvor eine Kurzfassung: eine Sommerliebe in Südfrankreich zwischen einem einheimischen Skipper Sam und einer englischen Touristin (Kirstin) – man sieht sich „nie“ wieder….. bis, ja bis die Touristin ein Jahr später am Boot auftaucht, und dem sehr überraschten Sam die mittlerweile 3 Monate alter Gloria übergibt und mit dem Taxi verschwindet. Sam reist ihr nach London hinterher, denn er will das Kind nicht behalten, aber er findet die Kindesmutter nicht.

Mit der Hilfe von Bernie schult Sam auf Stuntman um und versucht sein Bestes als alleinerziehender Vater. Gloria entwickelt sich zu einem fröhlichen Mädchen, das – und keiner sagt es ihr – eine schwere Krankheit hat. Nach 8 unbeschwerten Jahren, in denen Sam Gloria sogar mit falschen E-Mails vorspielt, ihre Mutter sei Geheimagentin und überall auf der Welt unterwegs und komme „bald“ nach London, entschließt sich die Mutter wieder aufzutauchen, einschließlich ihres neuen Freundes (gleichzeitig ihr Anwalt). Sie möchte Verpasstes nachholen und baut einen guten Draht zu Gloria auf. Trotzdem: es bleibt nicht ohne Konflikte als sie ihren „Anspruch“ auf das Kind erhebt.

Die Sache geht vor Gericht, denn die Mutter möchte das Sorgerecht und Gloria mit nach New York nehmen, wo sie jetzt lebt. Das Gericht entscheidet – zugunsten des Vaters (unter der Auflage, dass er einen seriöseren Beruf ausübt und Gloria regelmäßiger zur Schule geht). Da spielt die Mutter ihren letzten Trumpf aus – und verlangt einen Vaterschaftstest. Das sehr überraschende Ergebnis: Sam ist nicht der Vater. Gloria ist ein Kuckuckskind. Die Mutter setzt gerichtlich durch, dass sie Gloria nach New York mitnehmen darf, doch im letzten Moment läuft Gloria mit Sam davon und sie verschwinden nach Südfrankreich und verbringen dort einen wundervollen Sommer, an deren Ende Gloria stirbt.

Eine bittersüße Geschichte. Ich habe daraus folgendes gelernt:

  1. Im ganzen Prozess von Trennung, Obsorge, Wohnort wurde nie das Kind gefragt, wie es dem Kind mit der Situation geht, was es eigentlich möchte bzw. wurde zu keinem Zeitpunkt auf das Kindeswohl abgestellt. Das Kind wurde nie angehört, sondern es wurde über das Kind entschieden.
  2. Kinder lieben Mutter und Vater – auch wenn diese einander nicht viel zu sagen haben, sondern sich feindselig gegenüberstehen. Kinder versuchen oft zu integrieren, was schwer zu integrieren ist.
  3. Eltern können sehr besitzergreifend sein – das ist „Mein Kind“.
  4. Menschen können ein Kind liebevoll erziehen, auch wenn es nicht ihr biologisches Kind ist.

Der Film löst natürlich auch viele rechtliche Fragen aus. Wäre das alles so möglich? Wie wäre die Lage von Kuckuckskindern nach dem österreichischen Recht? Diese Fragen werden im rechtlichen Teil des Newsletters beantwortet.

Mit nachdenklichen Grüßen

Natascha Freund

Sind Väter die „neuen Mütter“?

Die Rolle der Väter ändert sich…so auch in Bezug darauf, wenn die Familie auseinandergeht.

In der Zeitschrift der „Spiegel“ (Nr 27/2017) brachte die Psychoanalytikerin Inge Seiffge-Krenke, diese Entwicklung auf den folgenden Punkt:

Durch sich wandelnde Familienbilder und Erwartungen an Mütter und Väter sowie auch gesellschaftliche Veränderungen, bringen sich Väter heute mehr, aber eben auch anders als „Mütter“, in die Kindererziehung ein. Die Psychoanalytikerin kommt zu dem Ergebnis, dass Väter auf dem Weg zu einem „Mutter-Imitat“ seien und das hat eine Reihe von Konsequenzen. Sie führt folgende Beispiele an:

  • Die Welt und insbesondere Frauen brauchen die Männer nicht mehr zum Kinderkriegen, aber dennoch werden sie zunehmend auf dem ureigensten Gebiet ihrer Kompetenz angegriffen (der Artikel erwähnt das Beispiel des vom Vater zur alleinerziehenden Mutter heimkommenden Buben, der der Mutter stolz den Kuchen zeigt, den der Vater und er gebacken haben. Reaktion der Mutter: Mistkübel auf – Kuchen hinein – Mistkübel zu).
  • Das Verhältnis von Müttern zu ihren Kindern – insbesondere zu Töchtern – verändert sich, weil Väter ihre Töchter oft anders und stärker fordern und fördern, andererseits aber seltener kritisieren, etwas, das Mütter in stärkerem Ausmaß tun.
  • Die Kinder werden früher in die Selbständigkeit entlassen oder sogar hineingeworfen – erwähnt wird hier das Beispiel, dass Väter ihrem Nachwuchs Aktivitäten teilweise bis zu 4 Jahre früher zutrauen als die Mütter.

Die starke Konzentration auf das Kind, auf das der gesamte Lebensalltag abgestimmt ist, führt zu dem Ergebnis, dass Eltern nur noch auf die Eltern-Kind-Ebene achten und die Paarebene vernachlässigen. Die Botschaft, so Seiffge-Krenke, sei, dass das Kinder Verzicht lernen (dürfen) – die Eltern haben eine Beziehung zueinander, in der das Kind auch mal keine Rolle spielen darf.

Ich stimme dem insofern zu, als dass es sehr wichtig ist, dass Menschen neben ihrer Elternrolle, nicht auf ihre Paar-Ebene vergessen. Es ist nachvollziehbar, dass diese Paar-Ebene nicht so intensiv gelebt werden kann, als zu Zeiten als die Kinder noch nicht auf der Welt waren. Es darf jedoch möglich sein, sich ab und zu „kleine Inseln“ zu zweit zu schaffen. Das kann ein Abendessen zu zweit (weg von zu Hause) sein, ein Kinobesuch, ein Spaziergang oder vielleicht ein paar Tage Urlaub zu zweit…

Im Beratungsalltag stelle ich leider oft fest, dass viele ehemals verliebte Paare nur mehr ihre Elternebene leben. Man „lebt sich auseinander“ und es kommt zur Trennung. In dieser Situation nach wie vor stabil als Eltern für die Kinder da zu sein, ist die wesentliche, wenn auch oft schwierige Aufgabe, ganz besonders wenn man als Paar getrennt ist. Und auch hier bringen sich Männer vermehrter ein als „früher“, vielleicht auch, weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder eine Erziehung erfahren, wie sie sie von ihren Vätern erfahren haben?!

In der Praxis hat sich auch gezeigt, dass Väter oft erst nach der Scheidung als Vater „aktiv“ werden. Mütter ärgern sich darüber und fragen sich, warum dies nicht schon „früher“ also während der Ehe möglich war. Mein Tipp – als Familie hat es leider nicht geklappt, aber freuen Sie sich für Ihre Kinder, dass diese nun eine Mama- und eine Papa-Beziehung erfahren und leben dürfen.

Mit nachsichtigen Grüßen

Natascha Freund

Digitaler Nachlass oder die Frage, ob man ein Konto auf einer sozialen Plattform erben kann

Ein aktueller Fall aus Deutschland: Ein minderjähriges Mädchen ist unter ungeklärten Umständen verstorben. Die Eltern erhofften sich durch die Einsicht in den Chatverlauf bei Facebook Rückschlüsse auf die Todesumstände. Die Eltern haben zwar die Zugangsdaten von dem Account ihrer verstorben Tochter, doch hat Facebook diesen Account ab Kenntnis über den Tod des Mädchens in einen sogenannten „Gedenkstatuts“ gestellt. Dieser Status verhindert eine Einsichtnahme.

Facebook verweigert die Einsichtnahme in den Account und argumentiert, dass bei einer Offenlegung des Chatverlaufes auch andere Nutzer betroffen wären. Diese anderen Nutzer waren in der Annahme, dass die von ihnen geschriebenen Inhalte privat sind und bleiben.

Rechtlich ist zu prüfen, inwieweit ein Facebook-Account vererbbar ist. Argumentiert werden kann, dass ein solcher digitaler Nachlass nicht anders zu handhaben ist, wie etwa Tagebücher oder Briefe. Grundsätzlich ist es so, dass der Erbe in die Position der Verstorben tritt. Demnach müssten die Eltern Einsicht auf den Facebook-Account ihrer minderjährigen Tochter bekommen. Die Vererbbarkeit ist jedoch anders zu sehen bei Vereinsmitgliedschaften, denn diese erlöschen mit dem Tod. Fragen kann man sich aber, ob es eventuell einen Unterschied macht, dass das verstorbene Kind noch minderjährig war.

Das Mädchen im gegenständlichen Fall war zum Todeszeitpunkt minderjährig. Unumstritten ist, dass Eltern bei minderjährigen Kindern eine Schutzpflicht haben. Erlischt diese Schutzpflicht nicht auch mit dem Tod des Kindes?

Der Rechtsfall ist noch nicht geklärt – es streiten die Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes, die sich durch die Einsichtnahme in den Facebook-Account mehr Aufschlüsse über den ungeklärten Tod ihrer Tochter erhoffen und Facebook, das sich unter anderem auf Datenschutz der im Chat beteiligten Nutzer beruft. Die ersten beiden Instanzen sind entschieden und es steht 1:1. In der ersten Instanz haben die Eltern und in der zweiten Instanz hat Facebook Recht bekommen. Der Fall liegt nun in der dritten und damit letzten Instanz.

Emotionen gegen die Buchstaben des Gesetzes, wobei viele Fragen rechtlich sogar offen sind…

 

Den Leitartikel hierzu gibt es auf www.spiegel.de (Eltern wollen Einsicht in Konto ihrer verstorbenen Tochter)

What‘s App, Mama?

Der 16-jährige Hamburger Robert Camp möchte Eltern erklären, warum Jugendliche den ganzen Tag Online sind. Da Oldschool, seiner Meinung nach, die beste Methode ist, um die „Oldies“ zu erreichen, – denn ein Buch hat in dieser (alten) Generation ein gewisses „Standing“ – hat er sich für gedrucktes Papier entschieden. Was er noch preisgibt und warum Facebook bei Jugendlichen mittlerweile ein alter Hut ist.

Hätte Robert Camp Jugendliche erreichen wollen, hätte er wohl ein oder mehrere Videos auf YouTube gestellt, auch wenn man Leute erst dazu bringen muss, sich diese anzusehen, ist dieses Medium seiner Meinung nach wohl am ehesten geeignet. Facebook sei ein alter Hut, weil vor allem von Erwachsenen so viel gepostet wird.

Camp sagt, dass die Medienwelt hilft, durch den Alltag zu kommen, Kontakt zu Freunden aufrecht zu erhalten und dass man beispielsweise mit WhatsApp immer genau informiert ist. Man darf sich das wie eine Selbstinszenierungsplattform vorstellen, bei der man lernt, sich gut zu verkaufen und Trends zu erkennen. Spätestens bei diesem Absatz habe ich mich gefragt, wie meine Generation überhaupt lebensfähig heranwachsen konnte.

Die sozialen Medien und unpersönliche, aber dafür ständig präsente Online-Kontakte sind von den Jugendlichen heute perfekt in ihr Leben integriert. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt und von den Jugendlichen nicht hinterfragt. Auf der anderen Seite stehen medizinische Erkenntnisse wie jene von Prof. Manfred Spitzer, der vor „Cyberkrankheit“ warnt. Wer recht hat….? Sie können das alles liken oder disliken, nur (noch) nicht bei mir.

Mit persönlichen Grüßen

Natascha Freund

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