In Deutschland kann auch gegen den Willen eines Elternteils das „Wechselmodell“, bei uns bekannt unter „Doppelresidenz“, gerichtlich angeordnet werden.

Was bedeutet „Doppelresidenz“? Diesem Modell folgend wohnt das oder die gemeinsamen Kinder nach der räumlichen Trennung der Eltern auch weiterhin bei beiden Elternteilen. Das soll in jener Form erfolgen, dass das/die Kind/er ungefähr gleich viel Zeit bei der Mutter und ebenso viel Zeit beim Vater verbringen. Das/die Kinder/er haben daher faktisch zwei Wohnsitze. Ob Alimente zu zahlen sind, kommt auf das Einkommen beider Elternteile an. Sämtliche Kosten für das/die Kind/er sind gemeinsam zu tragen.

Damit eine solche Doppelresidenz angeordnet werden kann, bedarf es jedoch ein hohes Maß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern miteinander. Das mag in vielen Fällen gegeben sein und in ebenso vielen Fällen auch wieder nicht. Immer wieder verkennen Eltern, dass der Streit um das Kind nur ein Symbol ist. „Ich möchte mich im gleichen Ausmaß wie du auch um das Kind kümmern“ oder „Ich möchte das Kind ebenso viel Zeit haben wie du“ so oder so ähnliche Sätze fallen oft zwischen den Eltern, wenn es um den Streit des Kontaktrechts geht. Fragt sich dann der Elternteil wirklich noch, „was ist gut für mein Kind“ oder geht es nur darum „zu gewinnen“. Wer fragt die kleinen Menschen wie es denen bei diesem Streit geht? Glauben Sie bitte nicht, dass Kinder dies nicht mitbekommen.  Wer kümmert sich um den Loyalitätskonflikt der Kinder? So sehr sich die Eltern auch manchmal „hassen“ mögen, Kinder lieben in der Regel Mama UND Papa.

Es ist nachvollziehbar, dass, wenn die Beziehung schon auseinandergeht, man dennoch an dem eigenen Fleisch und Blut festhalten möchte; hier die Bindung nicht verlieren. Wer von den Erwachsenen stellt sich eigentlich in die Schuhe des Kindes? Das Kind kannte zuvor den Wechsel nicht – eine Woche in dieser Wohnung, die andere Wohnung in der anderen Wohnung. Bloß die Sachen wandern nicht mit und auch das Meerschweinchen ist nur bei Mama zu Hause; dafür hat Papa einen Hund? Wie soll das Kind hier Verantwortung lernen? Wie kann hier Beziehung aufgebaut werden?

Zugegeben in seltenen Fällen funktioniert die Doppelresidenz – wohlgemerkt in seltenen Fällen. Bei einer Konferenz wurde die Meinung vertreten, dass die Gegner der Doppelresidenz (in diesem Fall ausschließlich die Erwachsenen) ein Problem mit diesem Modell hätten; nicht jedoch die Kinder. Für die sei das alles kein Problem. In diesem Punkt gebe ich mich geschlagen – ich möchte nicht jede Woche meinen Koffer packen und woanders wohnen….

Leider ist auch in Österreich das Wechselmodell oder Doppelresidenz im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit eben nur als Möglichkeit sieht, nicht aber als Vorgabe, dass es so zu sein hat. Denn dann wird es noch möglicherweise noch mehr Fälle bei Gericht geben…und die Auswirkungen eines gerichtlichen Verfahrens können nicht spurlos n einem Kind vorübergehen. Jede Familie ist unterschiedlich wie jeder Mensch auch – dies sollte auch bei der Festsetzung des Kontaktrechts bedacht und daher individuell abgestimmt werden.