Nahezu jeder Rechtsbereich in Österreich unterliegt einer rechtlichen Regelung – so auch das Ehegüterrecht. Hierbei geht es um die vermögensrechtlichen Beziehungen in einer Ehe.

In Österreich gilt grundsätzlich die „Gütertrennung“. Diese sieht vor, dass derjenige, der das Vermögen in die Ehe einbringt, auch dessen Eigentümer bleibt. Ebenso verhält es sich mit erworbenen Eigentum in der Ehe.

Jeder der Ehegatten verwaltet das eigene Gut selbst und haftet nur für die eigenen Schulden.

Kommt es zu einer Scheidung, werden jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.

Das eheliche Gebrauchsvermögen sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienen, wie zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Ehewohnung, Auto, etc.

Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen, die die Eheleute während der Ehe ansammeln, wie zum Beispiel Sparbücher, Kunstsammlungen, etc.

Von einer Aufteilung jedenfalls ausgenommen sind Sachen, die die Ehegattin/der Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, geerbt oder ausdrücklich nur ihr/ihm geschenkt wurden. Dinge, die einer der Eheleute zum persönlichen Gebrauch nutzt, die der Ausübung des Berufs dienen oder zu einem Unternehmen gehören, sind ebenso nicht aufzuteilen.

Auch hier gibt es Ausnahmen:

Hat einer der beiden Eheleute beispielsweise die Ehewohnung in die Ehe eingebracht, geerbt oder wurde ihr/ihm diese geschenkt, unterliegt dieses Gut auch im Falle einer Scheidung nicht der Aufteilung. Ein Abgehen von dieser Regelung kann in einem Notariatsakt vereinbart werden. Im Falle einer „strittigen“ Scheidung kann das Gericht selbst von dieser Regelung abgehen, wenn es feststellt, dass der andere Ehegatte auf die Weitebenutzung der Ehewohnung angewiesen ist.

Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

Quelle: www.oesterreich.gv.at