Das österreichische Recht sieht zur Namensführung bei Eheschließung folgende Regelungen vor:

Grundsätzlich wird zwischen dem gemeinsamen Familiennamen und Doppelnamen sowie getrennter Namensführung unterschieden:

  • Gemeinsamer Familienname

Das Paar bestimmt einen der beiden Nachnamen zu ihren gemeinsamen (Familien)-Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber oder Müller.

Dabei gilt, dass auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden kann. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.

  • Doppelname

=> Das Paar bestimmt beide Nachnamen zu ihren gemeinsamen Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber-Müller oder Müller-Huber.

=> Möglich ist auch, dass nur einer der Ehegatten einen Doppelnamen führt.

Beispiel: Frau Huber-Müller oder auch Müller-Huber und Herr Müller.

Ein Doppelname darf jedoch nur aus zwei Namen bestehen.

Beispiel: Frau Huber-Bauer und Herr Müller können NICHT den Familiennamen Huber-Bauer-Müller wählen.

=> Wenn beide zukünftigen Ehegatten einen Doppelnamen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:

Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger-Mayer.

  1. Gemeinsamer Familienname kann für beide Zepelin sein (statt Zepelin könnte es aber auch Müller, Berger oder Mayer sein.)
  2. Herr Müller-Zepelin heißt künftig Zepelin. Frau Berger-Mayer kann künftig Zepelin-Berger, Berger-Zepelin, Zepelin-Mayer oder Mayer-Zepelin heißen.
  3. Beide vereinbaren, dass sie einen aus ihren Namen gebildeten (gemeinsamen) Namen führen. Dabei können sie einen beliebigen Doppelnamen aus den Namensteilen „Müller“, „Zepelin“, „Berger“ und „Mayer“ bilden (z.B. Müller-Mayer; Zepelin-Berger, Mayer-Zepelin usw.).

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

Wenn sich die Eheleute für einen Doppelnamen entschieden haben, muss dieser immer verwendet werden. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

  • Getrennte Namensführung

Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei.

Namen der gemeinsamen Kinder bei getrennter Namensführung sind bei der Eheschließung festzulegen. Dies kann einer der beiden Familiennamen oder ein Doppelname aus beiden Nachnamen sein.

Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070130.html