Jahr: 2019 (Seite 2 von 5)

Heute schon Ihr Glück trainiert?

Es dürfte ein für die meisten Menschen einsichtige Erkenntnis sein, dass körperliche Fitness zur Gesundheit, deren Erhaltung oder Wiederherstellung, beiträgt. Wenn man Sie fragen würde, ob „Glück“ auch zur Gesundheit  beiträgt, was wäre Ihre Antwort? Macht Glück gesund (tatsächlich oder potenziell)? Was ist überhaupt Glück? Und kann man das üben und trainieren?

Die Forschung zu diesem Thema schreitet voran und es gibt – meistens vertreten von Psychologen, Soziologen und Medizinern – Lehrstühle dazu an verschiedenen Universitäten. Der heutige Stand der Wissenschaft fokussiert darauf, dass Glück im Wesentlichen aus 4 Komponenten – den 4Gs – besteht:

Geld – Gene – Gesundheit – Gemeinschaft

  • Geld brauchen wir, um eine gewisse Sicherheit in unserem Leben zu erhalten.
  • Gene stehen für das Angeborene, d.h. die optimistische oder pessimistische Ausprägung, mit der jeder Mensch auf die Welt kommt.
  • Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil dafür, dass man (un)eingeschränkt am Leben teilhaben kann.
  • Gemeinschaft ist die soziale Verbindung zu anderen Menschen.

Nicht alle Bezüge zwischen den Gs und dem Glück sind eindeutig. Beim Geld zum Beispiel ist es nur bis zu einer bestimmten Grenze „glückssteigernd“, bei einem höheren Betrag steigt das Glück nicht mehr so stark an, wenn das Geld mehr wird. Und auch die Gesundheit hat keinen so eindeutigen Zusammenhang. Mit zunehmenden Alter werden Menschen in der Regel glücklicher, auch wenn die Gesundheit ein bisschen nachlässt.

Wodurch wird nun Glück bestimmt, was sind die Determinanten des Glücks? Auch hier hat die Forschung eine Antwort: Zu den 5 Bestimmungsgrößen gehört als Erstes die Arbeit, d.h. eine Beschäftigung, bei der der Mensch etwas leistet und schaffen kann, als Zweites, die Fähigkeit, Loszulassen im Sinne eines Akzeptierens auch ungünstiger Umstände, die man aber nicht beeinflussen kann. Ein dritter Faktor ist die Liebe, der das Glück ebenso beeinflusst wie Glaube im Sinne einer Spiritualität und schließlich auch das „Geben können“; d.h. die Fähigkeit zu Altruismus – positives Handeln, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.

Damit endet die Glücksforschung noch nicht, denn es gibt (drei) verschiedene Formen des Glücks. Das kurzfristige Glück („Pleasure“) stellt sich ein, wenn ein Mensch sich über einen erreichten Erfolg freut, vorwärts strebt, bejahend ins Leben hinausgeht. Eine andere Form des Glücks ist die sogenannte Erleichterung („Relief“) im Sinne z.B. eines nicht eingetretenen negativen Ereignisses („nochmal Glück gehabt“), wenn einem die Steine vom Herzen fallen. Die dritte und vielleicht ultimative Form des Glücks liegt im „Sein“, einem Zustand, in dem man nichts will außer, dass dieser Moment passt und zufrieden macht. Einige Forscher bezeichnen das auch als Glückseligkeit.

Das alles klingt wie vorgegeben und unbeeinflussbar, aber das ist mitnichten der Fall. Glück ist tatsächlich beeinflussbar, „machbar“ und auch trainierbar, wenn man sich offen für andere Menschen und offen für den Wandel zeigt. Einige Übungen, um die o.g. Determinanten zu beeinflussen und dem Zustand des Glücks näher zu kommen, können z.B. sein

  • Ein Glückstagebuch zu führen (z.B. indem man jeden Tag 3 positive Ereignisse aufschreibt)
  • Vergebung üben, indem man bei einem negativen Ereignis am Abend des Tages prüft und übt, ob man dem Verursacher „vergeben“ kann
  • Achtsamkeit zu üben mit sich selbst und anderen
  • Dankbarkeit zeigen, z.B. indem man Menschen auch außerhalb der Familie Briefe schreibt und dies zum Ausdruck bringt

Es gibt noch viel mehr Übungen dazu, aber vielleicht mögen Sie die eine oder andere davon ausprobieren und vielleicht macht Sie das ein Stückchen zufriedener oder glücklicher?

Auch wenn Ihnen dies schwerfällt, halten Sie sich an Hermann Hesse

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.

 

Quelle: Vorträge T. Esch u.a., Konferenz Positive Psychologie 2/3.7.2016, Hamburg

Erben in einer Lebensgemeinschaft

Ein während der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtetes Testament hat nicht immer dauerhaften Bestand.

Im vorliegenden Fall hat ein Mann im Jahr 2004 ein Testament zugunsten seiner damaligen Lebensgefährtin als Alleinerbin errichtet. Im Jahr 2017 verstirbt der Erblasser.

Die Lebensgemeinschaft wurde noch zu Lebzeiten des Erblassers mit der begünstigten Lebensgefährtin beendet. Im Erbrechtsverfahren bringt die nunmehrige Ex-Lebensgefährtin vor, dass der Erblasser auch nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft mehrfach erklärt hat, sein Testament unverändert aufrecht erhalten zu wollen.

Im österreichischen Recht ist jedoch vorgesehen, dass mit Auflösung der Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Verstorbenen davor errichtete letztwillige Verfügungen (Testamente), soweit sie den früheren Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen, aufgehoben sind. Dies gilt nicht, wenn der Verstorbene ausdrücklich das Gegenteil anordnet.

Im gegenständlichen Fall hätte der Verstorbene in sein Testament bereits aufnehmen müssen, dass das Testament auch bei einer möglichen Trennung weiterhin Bestand hat.

Die genannte Bestimmung – § 725 Abs 1 ABGB – wurde mit der Erbrechtsänderung ErbRÄG 2015 (BGBl I 2015/87) eingeführt. Das Testament im zitierten Fall zuvor wurde 2004 errichtet, also vor der Novellierung. Dennoch kann man sich, so der Oberste Gerichtshof, darauf nicht berufen.

OGH 2 Ob 192/18a vom 29.04.2019

Eine Stunde Zeit mit Papa…

Wenn dich jemand liebt, heißt das, dass du einen Teil seines Lebens, seiner Zeit und seiner Aufmerksamkeit einnimmst.

Die folgende Geschichte, die im Internet kursiert, bringt, so scheint mir, ganz gut zum Ausdruck, was ich sagen will:

Eines Nachts, als alle im Haus tief und fest schlafen, steht der fünfjährige Ernesto aus seinem Bett auf und tapst zum Zimmer seiner Eltern. Er bleibt neben dem Bett seines Vaters stehen und zupft an der Decke, bis er wach wird.

„Was verdienst du eigentlich, Papa?“, fragt er.

„Hä? Was …?“, stammelt der Vater schlaftrunken.

„Was du auf der Arbeit verdienst.“

„Kind, es ist zwölf Uhr nachts. Geh schlafen.“

„Ja, Papa, ich geh ja schon, aber was verdienst du denn jetzt?“

Der Vater setzt sich im Bett auf und schimpft leise vor sich hin:

„Du gehst jetzt auf der Stelle ins Bett! Das sind keine Themen, die dich was angehen. Und schon gar nicht um Mitternacht!“ Damit weist er zur Tür.

Ernesto lässt den Kopf hängen und geht wieder in sein Zimmer.

Am nächsten Morgen überlegt der Vater, dass er zu streng zu Ernesto gewesen ist und man ihm seine Neugier nicht zum Vorwurf machen kann. Um das Ganze wiedergutzumachen, sagt der Vater beim Abendessen zu dem Kleinen:

„Was deine Frage von heute Nacht angeht: Ich bekomme 2800 Pesos Gehalt, aber nach Abzug der Steuern bleiben 2200 übrig.“

„Hui! Das ist aber viel, Papa!“, antwortet Ernesto.

„So viel ist das gar nicht, mein Sohn. Die Ausgaben sind hoch.“

„Aber du arbeitest viel.“

„Ja, sehr viel.“

„Wie viele Stunden?“

„Den ganzen Tag, mein Sohn.“

„Ah.“ Der Sohn nickt und setzt dann hinzu: „Dann hast du viel Geld, oder?“

„Schluss jetzt mit der Fragerei. Du bist zu klein, um über Geld zu reden.“

Es wird still im Wohnzimmer, und alle gehen schweigend ins Bett. In dieser Nacht werden die Eltern erneut von Ernesto aus dem Schlaf gerissen. Diesmal hat er ein Blatt Papier mit darauf gekritzelten Zahlen in der Hand.

„Papa, kannst du mir fünf Pesos leihen?“

„Ernesto, es ist zwei Uhr nachts!“, schimpft der Vater.

„Ja, aber könntest du …?“

Der Vater lässt ihn nicht ausreden:

„Deshalb fragst du dauernd nach dem Geld, du Rotzbengel! Geh auf der Stelle ins Bett, bevor ich dir den Pantoffel um die Ohren haue! Raus hier! Ab ins Bett, los.“

Und wieder, diesmal schluchzend, tapst Ernesto zur Tür.

Eine halbe Stunde später geht der Vater zu seinem Sohn ins Zimmer, vielleicht, weil er gemerkt hat, dass er zu weit gegangen ist, vielleicht auf Vermittlung der Mutter oder ganz einfach, weil ihn die Schuldgefühle am Einschlafen hindern. Von der Tür aus hört er leises Schluchzen.

Der Vater setzt sich zu seinem Sohn auf die Bettkante und sagt:

„Tut mir leid, dass ich dich angeschrien habe, Ernesto. Aber es ist zwei Uhr nachts, alle schlafen, die Geschäfte haben geschlossen … Hätte das nicht Zeit bis morgen gehabt?“

„Doch, Papa“, antwortet der Junge schniefend.

Der Vater holt sein Portemonnaie und nimmt einen Fünf-Peso-Schein heraus. Er legt ihn auf den Nachttisch und sagt:

„Hier hast du das Geld, um das du mich gebeten hast.“

Der Junge wischt sich die Tränen am Bettlaken ab, klettert aus dem Bett und läuft zum Kleiderschrank. Er nimmt eine Dose heraus, fischt ein paar Münzen und Ein-Peso-Scheine heraus, tut die fünf Pesos dazu und zählt mit den Fingern ab, wie viel Geld er hat.

Dann nimmt er das Geld und legt es neben seinen Vater, der ihn lächelnd ansieht, aufs Bett.

„Jetzt reicht es“, sagt Ernesto. „Neun Pesos und fünfzig Centavos.“

„Sehr schön, mein Junge. Und was machst du mit dem Geld?“

„Verkaufst du mir eine Stunde von deiner Zeit, Papa?“

 

Quelle: Das Buch der Begegnung von Jorge Bucay

Sind Sie der Koch oder der Kellner?

Vielleicht haben Sie im beruflichen Kontext schon einmal die Begriffe Koch und Kellner gehört. Das muss nicht unbedingt sein, weil sie in der Gastronomie arbeiten, sondern diese Begrifflichkeiten können in jeder Branche vorkommen. Es beschreibt im Allgemeinen ein hierarchisches Verhältnis von Über- und Unterordnung, bei dem eine Person bestimmt (Koch) und eine dient (Kellner).

In der psychosozialen Beratung findet dieser Begriff seine Verwendung, wenn es um die Themen Selbstliebe und Selbstakzeptanz geht. Diese Themen beginnen in der Kindheit, aber selbst als Erwachsener hat man damit zu tun. Verhält man sich konform zu den ausgesprochen oder unausgesprochenen Wünschen der Umwelt oder macht man, was man will? Isst man z.B. als Kind den Teller leer, obwohl es nicht schmeckt oder wählt man die Ausbildung, die man zwar selbst nicht wollten, aber die die Eltern gut fanden? Wie stark kann man in seine Lebensgestaltung den eigenen Willen, den eigene Charakter einbringen? Wie kann man lernen, das zu tun, was man wirklich will und der Mensch zu sein, der man wirklich sein will?

Der Grad, zu dem ein solches Leben gelingt, hängt auch von der eigenen Wahrnehmung und der Sensibilität ab. Wie es Karriere Coach Martin Wehrle in Spiegel-Online ausdrückt: „Und fürs Leben blieb womöglich hängen: Wenn ich tue, was ich will, handle ich schlecht – ich muss mich nach dem Willen der anderen richten. Diese Haltung macht viele zu Kellnern im Lokal des Lebens: Sie erfüllen anderen jeden Wunsch, wie einst den Eltern. Sie versuchen, die Gedanken ihrer Mitmenschen zu erraten. Dann servieren sie, was die anderen mutmaßlich beglückt. Aber wo bleiben ihre eigenen Bedürfnisse?“ (https://www.spiegel.de/karriere/coaching-fuer-feinfuehlige-menschen-raus-aus-der-kellner-falle-a-1143031.html)

Leben nach dem Kellner-Prinzip bedeutet potentiell das Unterdrücken eigener Wünsche, die Reduktion der eigenen Identität und natürlich viele Missverständnisse mit anderen Menschen, die überzeugtes Handeln mit „Unterwürfigkeit“ verwechseln. Es besteht die Gefahr, dass andere ein Bild von einem zeichnen, das ihren Wünschen entspricht – aber völlig gegen die eigene Natur läuft. Wehrle zitiert dabei auch den Dramatiker George Bernard Shaw: „Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast.“

Wenn Sie Ihr Leben nach dem Kellner-Prinzip führen, spielen Sie Ihren Mitmenschen Übereinkunft vor, obwohl diese nicht existiert: Ein Beispiel aus meiner Beraterpraxis: Ein Ehepaar beschließt, getrennte Wege zu gehen. Gegen Ende sagt der Ehemann: „Gut, dass es so ist, dann muss ich wenigstens nicht jeden Freitag auf dem Sofa sitzen und den Krimi mit dir schauen, den habe ich noch nie gemocht.“ Daraufhin sie: „Ich auch nicht, ich habe ihn immer nur geschaut, weil ich dachte, dass du ihn magst.“ Hier treffen sogar 2 Kellner aufeinander und spielen sich etwas vor.

Was lernen wir daraus: Selbstakzeptanz lernen! Um zu wissen, ob Sie Koch oder Kellner sind und zu erfahren, was Sie sein wollen, beschäftigen Sie sich mit sich selbst. Konzentrieren Sie sich auf Ihre eigenen Qualitäten: Ihre Stärken, Ihre Talente, Ihre guten Taten und alles, was Sie aus sich und Ihrem Leben gemacht haben. Was finden Sie gut an sich? Was gelingt in Ihrem Leben? Loben Sie sich selbst für Ihre Leistungen.

Um ein glückliches Leben zu führen, dürfen sie selbst glücklich sein. Ressourcen und Kraft für andere Menschen entstehen erst durch die eigene Bedürfnisbefriedigung. Kochen Sie erst ein Menü für sich selbst, um dann stark genug zu sein, andere als Kellner zu bedienen.

Ferialpraktika

Sommerzeit ist ganz oft für Kinder und Jugendliche Ferienzeit. Manche Jugendliche suchen sich einen Ferialjob. Was gilt es dabei zu beachten:

Um als Jugendliche/als Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter: ab 15 Jahren
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht

Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

  • Lehrverhältnissen
  • Besonderen „Ferialpraktika“, die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
  • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz

beschäftigt werden.

„Echte Ferialpraktikanten“ sind Schülerinnen/Schüler bzw. Studentinnen/Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten.

Anmeldung

Eine Anmeldung bei der Sozialversicherung als Dienstnehmerin/Dienstnehmer muss nur erstattet werden, wenn die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant Taschengeld vom Dienstgeber erhält. Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, unterliegen Ferialpraktikantinnen/Ferialpraktikanten der Vollversicherung (d.h. Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung). Erhält die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant jedoch kein Taschengeld, ist sie/er nur aufgrund der gesetzlichen Schüler- bzw. Studentenunfallversicherung unfallversichert. Eine Anmeldung zur Unfallversicherung durch die Dienstgeberin/durch den Dienstgeber ist nicht gesondert erforderlich.

Entgelt

Ob ein Entgelt bezahlt wird oder nicht, obliegt – mit Ausnahme jener Kollektivverträge, die eine ausdrückliche Regelung vorsehen – der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Praktikantin/Praktikant.

Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt 10.000 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 10.000 Euro überschritten, ist ab dem Kalenderjahr 2013 jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.

Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.

 

Quelle und weiterführende Links:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/arten_von_beschaeftigung/2.html

Broschüre „Rechtliche Situation von Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich“ (BMASGK)

Arbeit von Kindern und Jugendlichen (Arbeitsinspektion)

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