Jahr: 2019 (Seite 3 von 5)

Wie wollen wir nach der Hochzeit heißen?

Im Standard erschien Ende Mai 2019 ein Artikel über die Wahl des Ehenamens. Seit den verschiedenen Reformen des Ehe- und Namensrechts sind die Möglichkeiten und Varianten gestiegen, wie ein Paar nach der Eheschließung heißen kann (siehe hierzu auch den Beitrag zum Namensrecht).

Im „traditionellen“ Familienbild sieht man noch immer, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt (ca. 75%), aber auch der umgekehrte Fall gewinnt an Bedeutung. Und bei gleichgeschlechtlichen Ehen ergeben sich ganz neue Tendenzen.

(Nicht nur) in Österreich hat man folgende Tendenzen zu den Motiven der Namenswahl ausgemacht:

  • „Mein Name gehört für mich zu meiner Identität“: mit dieser Aussage begründen viele, dass Sie trotz der Ehe mit einem anderen Menschen, ihren Namen behalten, weil dieser für ihr bisheriges Leben, ihre Entwicklung und ihre heutige Position prägend war.
  • „Gleichberechtigung“: das Rollenverständnis von Partnern hat sich gewandelt: Erst Mitte der 1970er-Jahre konnte z.B. in Österreich der Name der Frau als Familienname geführt werden. Die Nutzung dieser Option gewinnt an Bedeutung und zeigt nach außen, dass die Partner gleichberechtigt sind.
  • „Gesellschaftliche Akzeptanz“: Wie wird das Umfeld auf die Namenswahl reagieren? Laut Standard gilt: „Paare, die sich gegen die Tradition entscheiden, kommen in Erklärungsnot. Laut einer US-Studie gelten Frauen, die ihren Namen behalten, als selbstbezogen. Und ihre Gatten werden als unmännlicher wahrgenommen, weil sie sich nicht gegen die Ehefrau durchsetzen konnten.“
  • „Zusammengehörigkeit“: ein Motiv für einen gemeinsamen Namen kann auch sein, dass man nach außen zeigen möchte: wir sind ein Paar. Wir (und unsere Kinder) tragen denselben Namen.
  • „Beruflicher Status“: jeder Partner hat sich einen „Namen gemacht“. Warum soll man dies in Frage stellen, nur weil man heiratet.
  • „Telling names“: manche Menschen haben Nachnamen, die besonders wohlklingend sind, andere solche, die man schwer versteht, oft falsch schreibt oder buchstabieren muss. Da liegt das Beibehalten oder wechseln des Nachnamens auch nahe.

Und wie halten Sie es? Wie sind Sie bei der Namenswahl vorgegangen? War es die Qual der Wahl oder ganz einfach?

Wie Sie es machen, ist es okay und ganz alleine ihre Entscheidung. Es muss für Sie in der Situation, in der Sie heiraten stimmig sein.

Vergessen Sie bei allen Grübeln über den Nachnamen nicht, dass Sie sich gegenseitig mit Ihren Vornamen ansprechen – welche Rolle spielt der Nachname damit zwischen Ihnen beiden?

Namensrecht

Das österreichische Recht sieht zur Namensführung bei Eheschließung folgende Regelungen vor:

Grundsätzlich wird zwischen dem gemeinsamen Familiennamen und Doppelnamen sowie getrennter Namensführung unterschieden:

  • Gemeinsamer Familienname

Das Paar bestimmt einen der beiden Nachnamen zu ihren gemeinsamen (Familien)-Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber oder Müller.

Dabei gilt, dass auch ein in einer früheren Ehe erworbener Familienname zum gemeinsamen Familiennamen in einer folgenden Ehe werden kann. Ein Doppelname aus einer früheren Ehe kann allerdings nicht in einer weiteren Ehe gemeinsamer Familienname werden.

  • Doppelname

=> Das Paar bestimmt beide Nachnamen zu ihren gemeinsamen Namen zu nehmen:

Beispiel: Frau Huber und Herr Müller heiraten. Der gemeinsame Familienname ist entweder Huber-Müller oder Müller-Huber.

=> Möglich ist auch, dass nur einer der Ehegatten einen Doppelnamen führt.

Beispiel: Frau Huber-Müller oder auch Müller-Huber und Herr Müller.

Ein Doppelname darf jedoch nur aus zwei Namen bestehen.

Beispiel: Frau Huber-Bauer und Herr Müller können NICHT den Familiennamen Huber-Bauer-Müller wählen.

=> Wenn beide zukünftigen Ehegatten einen Doppelnamen haben, gibt es folgende Möglichkeiten:

Herr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger-Mayer.

  1. Gemeinsamer Familienname kann für beide Zepelin sein (statt Zepelin könnte es aber auch Müller, Berger oder Mayer sein.)
  2. Herr Müller-Zepelin heißt künftig Zepelin. Frau Berger-Mayer kann künftig Zepelin-Berger, Berger-Zepelin, Zepelin-Mayer oder Mayer-Zepelin heißen.
  3. Beide vereinbaren, dass sie einen aus ihren Namen gebildeten (gemeinsamen) Namen führen. Dabei können sie einen beliebigen Doppelnamen aus den Namensteilen „Müller“, „Zepelin“, „Berger“ und „Mayer“ bilden (z.B. Müller-Mayer; Zepelin-Berger, Mayer-Zepelin usw.).

Kinder erhalten den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

Wenn sich die Eheleute für einen Doppelnamen entschieden haben, muss dieser immer verwendet werden. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

  • Getrennte Namensführung

Ehegatten, die keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, behalten ihre bisherigen Familiennamen bei.

Namen der gemeinsamen Kinder bei getrennter Namensführung sind bei der Eheschließung festzulegen. Dies kann einer der beiden Familiennamen oder ein Doppelname aus beiden Nachnamen sein.

Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070130.html

Der/Die Nächste bitte…

Wenn heute von Partnerschaft und Liebe gesprochen wird, kommt das Wort „Romantik“ nicht mehr so oft vor. Vielleicht, weil die Menschen nicht mehr so viel Zeit haben, dem Idealbild der romantischen Liebe zu folgen, vielleicht auch, weil sich Beziehungen und Partnerschaft stark verändern. Was bedeuten nachhaltige, tiefe Gefühle noch in einer Zeit, in der „Beziehungsstatus“ mehr zählt, man per „What’s App“ Schluss machen kann oder es Plattformen gibt, auf denen man in Sekundenschnelle entscheidet, ob ein Mensch den eigenen Attraktivitätstest besteht oder nicht – fast wie in der Werbung für Küchenrollen – „Wisch&Weg“.

Vielleicht kennen Sie auch den deutschen Sänger Johannes Oerding und seine Liedzeile:

Love, love, love – love me tinder;

Ich will doch nicht heiraten, ich will doch keine Kinder

Offenbar prägen diese Vorstellungen heute weitgehend das Rollenverhalten in Partnerschaften. Die israelische Soziologin Eva Illouz hat darüber ein Buch geschrieben („Warum Liebe endet“) und man könnte fast meinen, da geht es nicht nur um die individuelle Aussage, warum die Liebe zwischen (2) bestimmten Menschen endet, sondern allgemein, warum DIE LIEBE endet. Im Standard vom 9.2.2019 wird das Buch besprochen und es geht vor allem um folgende Aussage:

„In der Welt der vernetzten Moderne sind der Zusammenbruch der sozialen Beziehungen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts stark mit dem Wachstum sozialer Netzwerke, mit Technologie und Konsum verbunden.“

Mit anderen Worten: die Technologien, die wir verwenden, die sozialen Medien, die Möglichkeit, mehr als 500 Freunde auf einer Plattform zu haben und dort auch Beziehungspartner zu finden, macht uns im Endeffekt zu Menschen, die weniger sozial sind und die weniger auf einer tiefen Ebene miteinander interagieren – bei aller Intensität des oberflächlichen Kontakts. Letztlich werden wir also alle einsamer, während wir da so vor unseren Smartphones sitzen und auf einen Bildschirm starren statt auf unser Gegenüber.

Eva Illouz beschreibt auch die Auswirkungen auf die Menschen. In einer Gesellschaft, in der das Scheitern von Partnerschaften noch immer als persönliches Versagen gilt, gibt es zwei Effekte: zum einen jenen, dass Menschen sich zurückziehen und immer weniger bereit sind, sich auf eine Partnerschaft tief einzulassen, sondern rein Unverbindliches und Oberflächliches suchen (und auch leicht finden), zum anderen den Effekt, dass es Menschen gibt, die „Opfer des kapitalisierten Liebesmarktes“ sind. Diese gehen in die Beratung, um etwas für die Wiederherstellung ihres Selbstwertgefühls zu tun.

In meiner Praxis erlebe ich so manche Paare, die die Phasen der Entfremdung durchgemacht haben und den Weg zueinander wieder suchen. In diesem Fall aber auch bei jenen, die sich nur oberflächliche Bindungen vorstellen können, gilt wie immer, dass Liebe Arbeit ist. Eine Arbeit, die erfordert, sich mit dem anderen Menschen zu beschäftigen, sich selbst zu hinterfragen und gegebenenfalls auch zu ändern. Keine noch so effiziente Applikation hat verdient, dass wir andere Menschen nach dem „Wisch&Weg“ Prinzip kategorisieren. Es würde wohl auch kaum jemand das von sich selbst wollen.

Vielleicht fragen Sie sich einmal: wann haben Sie zuletzt mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin ein langes und tiefes Gespräch über Ziele, Werte, Zusammenhalt und Liebe geführt? Schon lange her? Und dann fragen Sie sich doch, ob eine Social Media oder Dating-Plattform das ersetzen kann.

Ehegüterrecht

Nahezu jeder Rechtsbereich in Österreich unterliegt einer rechtlichen Regelung – so auch das Ehegüterrecht. Hierbei geht es um die vermögensrechtlichen Beziehungen in einer Ehe.

In Österreich gilt grundsätzlich die „Gütertrennung“. Diese sieht vor, dass derjenige, der das Vermögen in die Ehe einbringt, auch dessen Eigentümer bleibt. Ebenso verhält es sich mit erworbenen Eigentum in der Ehe.

Jeder der Ehegatten verwaltet das eigene Gut selbst und haftet nur für die eigenen Schulden.

Kommt es zu einer Scheidung, werden jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.

Das eheliche Gebrauchsvermögen sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienen, wie zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Ehewohnung, Auto, etc.

Eheliche Ersparnisse sind Wertanlagen, die die Eheleute während der Ehe ansammeln, wie zum Beispiel Sparbücher, Kunstsammlungen, etc.

Von einer Aufteilung jedenfalls ausgenommen sind Sachen, die die Ehegattin/der Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, geerbt oder ausdrücklich nur ihr/ihm geschenkt wurden. Dinge, die einer der Eheleute zum persönlichen Gebrauch nutzt, die der Ausübung des Berufs dienen oder zu einem Unternehmen gehören, sind ebenso nicht aufzuteilen.

Auch hier gibt es Ausnahmen:

Hat einer der beiden Eheleute beispielsweise die Ehewohnung in die Ehe eingebracht, geerbt oder wurde ihr/ihm diese geschenkt, unterliegt dieses Gut auch im Falle einer Scheidung nicht der Aufteilung. Ein Abgehen von dieser Regelung kann in einem Notariatsakt vereinbart werden. Im Falle einer „strittigen“ Scheidung kann das Gericht selbst von dieser Regelung abgehen, wenn es feststellt, dass der andere Ehegatte auf die Weitebenutzung der Ehewohnung angewiesen ist.

Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein.

Quelle: www.oesterreich.gv.at

Eltern sind auch nur Menschen

Vor einiger Zeit las ich bei bento.de den Artikel „Eltern sind auch nur Menschen und Menschen sind nicht perfekt“. Es ging darum, was Kinder aus den Beziehungen ihrer Eltern gelernt haben. Kernpunkt waren die Muster, die die Eltern vorgelebt haben und deren Auswirkungen auf das eigene Partnerschaftsverhalten.  Haben die Eltern viel gestritten und hat sich diese Atmosphäre in das eigene Leben verlagert oder haben sie wie Pech und Schwefel zusammengehalten oder haben die Eltern aufgegeben und neue Partner gefunden.

Mittlerweile erwachsene Kinder wurden interviewt zu den Beziehungsmustern ihrer Eltern und es gab folgende Ergebnisse:

  • Die meisten Kinder akzeptierten die Entscheidungen ihrer Eltern und den eingeschlagenen Weg nach dem Motto: Lass sie mal machen.
  • Viele Kinder zeigen einen reflektierten Abstand, der darauf hinausläuft, das Partnermodell der Eltern zu akzeptieren, es aber nicht zum Muster des eigenen Lebens zu machen.
  • Die heutige Generation der 25-35jährigen lehnt Partnerschaftsmodelle ab, bei denen man sich in die Abhängigkeit eines anderen Menschen begibt, sowohl emotional als auch wirtschaftlich.

Besonders beeindruckt haben mich zwei Aussagen, die ich in meiner Praxis auch immer in Beratungen einfließen lasse, und bei denen es um Authentizität und Arbeit geht:

Die 31jährige Marlene schrieb über ihre Eltern: „Egal, welche kleinen Schwächen der Partner oder die Partnerin hat, am Ende geht es darum, dass man sich aufeinander verlassen kann. Einfach so sein kann, wie man will, ohne sich verstellen zu müssen. Und dass man viele Sachen miteinander teilt: Sei es, die gleiche Platte aufzulegen, den gleichen Berg zu erklimmen, den gleichen Rotwein zu trinken oder gemeinsam neben dem halbvollen Glas auf dem Sofa einzuschlafen.“

Und  Alex, 21, schrieb: „Die beiden haben mir gezeigt, dass Liebe nur ein Teil einer funktionierenden Beziehung ist. Denn eine Beziehung ist auch Arbeit und benötigt immer wieder eine neue Willensentscheidung. Denn wir müssen in Beziehungen zurückstecken, auf den Anderen achten – ohne dabei uns selbst zu vergessen. Trotzdem müssen wir manchmal standhaft bleiben. Erst wenn wir wirklich lieben, sind wir auch in schwierigen Zeiten bereit, an der Beziehung festzuhalten und füreinander da zu sein.“

Erinnert Sie das vielleicht an einen Satz, der in meinen Newslettern häufiger vorkommt? „Liebe ist Arbeit – vermutlich die schönste der Welt.“

Und im Übrigen: Kinder sind auch nur Menschen und müssen ebenfalls nicht perfekt sein…

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