Jahr: 2019 (Seite 4 von 5)

Namensrecht (Vornamen)

Welchen Vornamen das neugeborene Kind tragen soll, entscheiden in der Regel die Eltern.

Als Richtlinie bei Vornamen gilt, dass Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes schaden können, nicht gewählt werden dürfen. Der erste Vorname muss zudem dem Geschlecht des Kindes entsprechen.

Wenn ein Kind einen „ausgefallen“ Vornamen bekommen soll (wobei hier schon die Bedeutung des Wortes „ausgefallen“ zu diskutieren ist), empfiehlt es sich, mit dem örtlich zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen. Dort wird abgeklärt, ob der gewünschte Name ins Geburtenbuch eingetragen werden kann.

Das öffentliche Interesse an den Vornamen der Wiener Neugeborenen ist sehr ausgeprägt. Daher bietet die Stadt Wien die Daten sowohl gezählt nach exakter Namensschreibweise als auch zusammengefasst nach gleicher Aussprache an: https://www.wien.gv.at/statistik/bevoelkerung/vornamen/index.html

Die Erklärung des Vornamens muss innerhalb von 40 Tagen ab der der Geburt schriftlich beim zuständigen Standesamt abgegeben werden; erst mit dieser Erklärung kann die Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sind die Eltern sich einig oder ist das Kind unehelich geboren, reicht die Erklärung eines Elternteils bzw. der Mutter aus. Bei ehelich geborenen Kindern muss der die Erklärung abgebende Elternteil das Einverständnis des anderen Elternteils zusichern. Können sich die zur Abgabe der Erklärung berechtigten Personen nicht einigen oder werden keine bzw. unzulässige Vornamen angegeben, verständigt das zuständige Standesamt das Pflegschaftsgericht.

Quellen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/3/Seite.182101.html

https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/namen/

Die Sache mit der Harmonie…

„Ebony and Ivory – Live together in perfect harmony“…von Paul Mc Cartney und Stevie Wonder aus dem Jahr 1982 hat sich in manchen Köpfen schon gut manifestiert. Die Sehnsucht nach Konfliktfreiheit (in diesem Fall zwischen Elfenbein und Ebenholz, also schwarz und weiß) ist groß. Es gibt Zeitschriften hierzu, Teemischungen, Badezusätze, stapelweise Ratgeber…Yin und Yang stets an unserer Seite…

Was tun wir nicht alles für Harmonie oder anders gefragt, warum tun wir das alles?

Hinter der Suche nach Harmonie stecken in Wahrheit tieferliegende Ängste. Angst vor Aggressionsausbruch, Angst davor in Ungnade zu fallen oder ausgeschlossen zu werden. Und in Wahrheit ist das eine uns sehr bekannte Angst…und da sind sie schon wieder…unsere gelliebten und doch stets verdrängten Kindheitsverletzungen – dieses Mal in Form von Angst vor Ablehnung, Zurückweisung, Liebesentzug, wenn wir uns nicht so verhalten, wie es die Eltern gefordert haben.

Wir lernen von klein auf, uns einzuordnen. Ausgestoßen zu sein, ist sowohl für ein Kind als auch für einen Erwachsenen einer der wohl schlimmsten Strafen. Kennen Sie das auch noch, als Sie die Tante „gezwungen“ hat, dem Spielkameraden die Hand zu geben, um sich zu entschuldigen, egal ob Sie wollten oder nicht? Und haben Sie es dem lieben Frieden Willen getan oder haben Sie lieber den abgestandenen Geruch in der Strafecke genossen?

Wie sieht es heute aus? Immer noch im Klub der Harmonie dabei? Die Bezugspersonen sind nicht mehr unbedingt unsere Eltern, sondern die viele anderen Mitmenschen, von denen wir täglich umgeben sind und mit denen wir „im besten Einvernehmen“ leben wollen.

Ja, seien Sie zuverlässig, fallen Sie bloß nicht auf und ecken Sie bitte nicht an – dann können Sie sich dem Wohlwollen der Gesellschaft sicher sein. Jede Gemeinschaft benötigt für ihr Funktionieren genau solche Menschen; Menschen, die sich integrieren, die verlässlich und berechenbar sind.

Der Psychologe Solomon Asch hat mit einem Experiment gezeigt, wie Gruppenzwang wirkt: So hat er eine Testperson in einen Raum geführt, wo bereits mehrere andere Menschen waren. Die Testperson ging davon aus, dass es sich bei den anderen ebenso um Testpersonen handle; tatsächlich waren diese jedoch Darsteller. Gemeinsam mussten sie beurteilen, ob und inwieweit, die ihnen auf Bilder gezeigten Linien einander entsprechen. Hinzugefügt muss werden, dass diese Aufgabe grundsätzlich sehr einfach gestaltet war. Das Experiment hat gezeigt, dass sich die Testperson in 37% der Fälle der Meinung der (bewusst falschen) Schätzung der „Darsteller-Mehrheit“ anschloss.

Das zeigt, dass, wenn sich jemand konform verhält, er dem Urteil der anderen mehr vertraut als dem eigenen. Gründe, dass Menschen die eigene Meinung hintanstellen oder sogar leugnen, sind der Wunsch nach Anerkennung, aber auch der Angst vor der Ausgeschlossenheit.

Was also tun? Sie könnten sich fragen, welche Gefühle und Bedürfnisse Sie in einer bestimmten Situation haben und ob Sie nicht auch gelegentlich ihrem Bauch vertrauen dürfen oder ihrem Wissen oder eben auch einfach nur authentisch sein dürfen. Es ist schwer, dieses in der Kindheit erfahrene Verhalten zu ändern, aber Sie müssen ja nicht in Aggression oder Unfreundlichkeit verfallen. Wenn Sie sich der Meinung anderer anschließen, ohne davon überzeugt zu sein, was sagt das dann über Sie aus? Verraten Sie sich nicht ein wenig selbst? Wie wäre es, wenn Sie in einer solchen „Harmonie-Zwickmühle“ einfach Sie selbst sind und sagen, was Sie denken und fühlen? Ein Versuch ist es allemal wert…

Impulse aus Psychologie heute 08/2016

Wegweisung

Mitunter kommt es leider vor, dass es in der Familie zu Gewaltandrohungen und/oder sogar tatsächlicher Gewalt kommt. Wenn „ein Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit“ bevorsteht, kann durch die Polizei eine „Wegweisung“ ausgesprochen werden.

Unter Wegweisung wird eine Anordnung verstanden, einen bestimmten Ort (in der Regel wird dies die Wohnung/das Haus sein) zu verlassen. Die Polizei ist ermächtigt, der Gefährderin/dem Gefährder alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen. Der/dem Betroffenen ist jedoch Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen.

Die Wegweisung wird üblicherweise mit der Verhängung eines Betretungsverbots für diesen Ort und dessen unmittelbare Umgebung verbunden.

Wenn eine Gefahr für Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, besteht, kann seit 1. September 2013 das Betretungsverbot auf Schulen, Kindergärten und Horte und einen Umkreis von 50 Metern ausgeweitet werden. In diesem Fall hat die Polizei den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger sowie die Leiterin/den Leiter der Einrichtung, für die das Betretungsverbot verhängt wurde (also Kindergarten, Schule, Hort, udgl.) ehestmöglich zu informieren.

Voraussetzung für die sofortige Wegweisung und die Verhängung eines Betretungsverbots ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Betroffen sind daher (potenzielle) Gewalttäterinnen/(potenzielle) Gewalttäter.

Das von der Polizei ausgesprochene Betretungsverbot ist auf zwei Wochen befristet.

Wird innerhalb dieser zwei Wochen von der/dem Betroffenen ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Bezirksgericht gestellt, wird das Betretungsverbot auf längstens vier Wochen ausgedehnt.

Wenn sich die/der Weggewiesene nicht an das Betretungsverbot hält, kann zum einen eine Verwaltungsstrafe bis zu EUR 500 verhängt werden und zum anderen kann bei wiederholter Missachtung des Betretungsverbots die/der Weggewiesene festgenommen werden.

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/29/Seite.299420.html

Hilfe für die Starken

In unserer Gesellschaft denken wir oft daran, den Menschen zu helfen, die nicht gut für sich selbst sorgen können oder die Hilfe benötigen, weil sie in wirtschaftlicher, persönlicher oder seelischer Not sind. Da mutet es auf den ersten Blick merkwürdig an, wenn die Forschung behauptet, dass erfolgreiche und starke Menschen sich oft unsicher fühlen und Hilfe brauchen.

Das ist aber das Ergebnis der Forschungen der Professorin für klinische Psychologie Meg Jay, die sie in einem Interview im SPIEGEL (Nr. 45/2018) erklärt.

Starke Menschen sind oft solche, die Erfolg haben und mit den Widrigkeiten des Lebens gut umgehen können, die – wie man sagt – resilient sind. Diese Stärken kann aber sehr unterschiedliche Ursachen haben und Professorin Jey erklärt dies unter anderem damit, dass sich solche Menschen aus bedrückenden Erfahrungen der Kindheit (Trennung der Eltern, Übergriffe von Autoritätspersonen, früher Kontakt mit dem Tod in der Familie) eine „zweite Haut“ oder auch eine „falsche Identität“ angelegt haben. Um dem Problem auszuweichen oder damit umzugehen, suchen und finden sie Vermeidungsstrategien und entwickeln Stärken in Hobbies und im Beruf nach dem Motto: „Wenn ich zeige, dass ich stark bin und mit allem umgehen kann, dann verblasst auch die Erinnerung an die Erfahrung der Schwäche.“

Damit einher geht auch eine erhöhte Wachsamkeit. Als Kinder wittern solche Menschen überall Gefahren und sind in einem permanenten „Alert-Zustand“, der diesen Kindern und später auch den Menschen im Erwachsenen-Alter eine große Fähigkeit zur Sensibilität gibt, aber laut Professorin Jey auch seine Schattenseiten hat: „[Diese Kinder] passen sich maximal an und setzen alles daran, um nicht zu provozieren. Aber es schützt sie nur kurzfristig. Denn der Kampf gegen den Stress der Kindheit ist auch Stress, und dessen Folgen äußern sich oft erst im Erwachsenenalter.“

Die Erkenntnisse besagen, dass 75% der Menschen mit einer belastenden Kindheitserfahrung aufwachsen. Wer sich dieser später nicht stellt, ist in Gefahr, sich zu verleugnen. Sich dieser Erfahrung zu stellen und daran zu arbeiten, ist eine große Überwindung, Es ist aber auch der Schlüsse dazu, sich nicht perfekt der äußeren Welt anzupassen, sondern das Leben zu Leben und zu genießen.

In meiner Praxis sehe ich viele Menschen, denen es ähnlich geht. Menschen, die eigentlich stark sind, mit beiden Beinen im Leben stehen und das sind, was wir nach außen hin „erfolgreich“ nennen. Aber hinter diesem Erfolg stehen oft starke Schmerzen, große Überwindung und oft auch Einsamkeit. Resilienz ist gut, um im Sturm nicht umzufallen, aber auch starke Bäume brauchen ab und zu etwas halt und jemanden, der ihnen zuhört.

Scheinvaterregress

Eine Familie…leider wie so oft, kommt es nach acht Jahren zur Scheidung. Vier Jahre vor der Scheidung hat die Geburt eines Kindes die Familie bereichert. Nach der Scheidung bezahlt der Kindesvater den Kindesunterhalt bis das Kind volljährig ist. Der Geldunterhalt betrug in Summe EUR 26.750, -.

23 Jahre nach der Scheidung erfährt der Kindesvater, dass es nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Der Mann (Kläger) fordert von der Kindesmutter aus dem Titel des Schadenersatzes den gezahlten Geldunterhalt von EUR 26.750, – samt Zinsen. Der Kläger stützt sich darauf, dass die Mutter Ehebruch begangen und damit gegen die gesetzlichen Treuepflichten (§ 90 ABGB) verstoßen habe.

Die Beklagte (Mutter) bestritt den Schadenersatz, weil sie bis zum Abstammungsverfahren (Vaterschaftstest) davon ausgegangen sei, dass der Kläger der Vater sei. Der Umstand der Vaterschaft eines anderen Mannes sei ihr nicht bekannt gewesen.

Das Erstgericht entschied im Sinne der Kläger, während das Berufungsgericht zugunsten der Mutter entschied.

Die dritte und letzte Instanz, der Oberste Gerichtshof, entschied wie folgt:

Ehegatten sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet (§ 90 ABGB).

Auch wenn Ehebruch seit 1997 nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird und der aktuelle Begriff der Ehe derzeit im Umbruch ist, hat dies zu keiner Änderung im Zusammenhang mit der ehelichen Treuepflicht nach § 90 Abs 1 ABGB geführt. Diese Treuepflicht verbietet (nach wie vor) jede Missachtung des ehelichen Vertrauensverhältnisses ohne Einschränkungen.

Im gegenständlichen Fall hat der Oberste Gerichtshof daher entschieden, dass der Mann die (unberechtigt) bezahlten Unterhaltszahlungen berechtigterweise zurückverlangen kann.

Entscheidung: OGH 20. 12. 2018, 4 Ob 82/18i.

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